Vertrauliche DAK-Daten bei Healthways?
DAK hat einen Vertrag mit dem Gesundheitsdienstleister "Healthways" abgeschlossen: Grüne fragen nach Weitergabe von DAK-Patientendaten
Grüne weisen darauf hin, dass Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar bemängele, dass im Rahmen dieser Kooperation die DAK auch vertrauliche Patienteninformationen an die Firma weitergegeben habe
(15.09.08) - Die Weitergabe von Patientendaten einer Krankenkasse an eine private Firma thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (16/10204). Sie bezieht sich auf ein Modellbetreuungsprogramm der Deutschen Angestellten-Krankenkasse (DAK) in Bayern und Baden-Württemberg, das sich unter dem Titel "Besser leben" an chronisch Kranke richte.
Dazu habe die DAK einen Vertrag mit dem Gesundheitsdienstleister "Healthways" abgeschlossen. Von dieser Firma beschäftigte examinierte Krankenpflegkräfte würden, so die die Grünen, regelmäßig bei Versicherten anrufen, die an Atemwegsleiden, Diabetes, Herzinsuffizienz und koronarer Herzerkrankung leiden, und berieten diese in Fragen der gesundheitsbezogenen Lebensführung.
Weiter heißt es, der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar bemängele, dass im Rahmen dieser Kooperation die DAK auch vertrauliche Patienteninformationen an die Firma weitergegeben habe.
Die Grünen wollen nun wissen, auf welcher Rechtsgrundlage das Programm erfolge, und ob die DAK das Bundesversicherungsamt als zuständige Aufsichtsbehörde eingeschaltet habe.
Ferner fragen die Abgeordneten, von wie vielen Versicherten die DAK Datensätze an die Firma "Healthways" übermittelt habe, und welche Auffassung die Bundesregierung zu dem Programm vertritt. (Deutsches Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
-
Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
-
Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
-
Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
-
Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.