Fördergelder für Landwirte und Datenschutz


Deutsche Bundesregierung kommt einer EU-Verpflichtung nach: Fördergelder für Landwirte werden im Internet veröffentlicht
Zwei Jahre nach dem ersten Tag der Veröffentlichung würden die Daten wieder gelöscht

(25.09.08) - Die Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben durch die Europäische Union soll transparenter werden. Daher strebt die Bundesregierung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Veröffentlichung von Informationen über die Zahlung von Mitteln aus den Europäischen Fonds für Landwirtschaft und -Fischerei (16/10299) eine Veröffentlichung wichtiger Daten im Internet an.

Die Bundesregierung kommt damit einer EU-Verpflichtung nach, die für Transparenz in allen Mitgliedstaaten sorgen soll. Betroffen sind Landwirte, die Fördermittel aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) erhalten haben. Entsprechendes gilt für die Empfänger von Fördermitteln aus dem Europäischen Fischereifonds (EFF).

Die EU verspreche sich von der Veröffentlichung eine erhöhte Transparenz in Bezug auf die Verwendung der Fondsmittel sowie eine wirtschaftliche Haushaltsführung. "Angesichts der überragenden Bedeutung der verfolgten Ziele hält es die Gemeinschaft unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und des Erfordernisses des Schutzes personenbezogener Daten für gerechtfertigt, diese Informationen zu veröffentlichen", schreibt die Bundesregierung.

Für die Veröffentlichung der Daten soll die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung eine Internetseite betreiben. Die für die Zahlung von Mitteln aus den Fonds zuständigen Stellen des Bundes und der Bundesländer sollen ihre Informationen auf dem Wege der Direkteingabe ins Internet stellen.

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung als veröffentlichende Stelle soll keine Änderungen mehr vornehmen. Auch soll die Bundesanstalt als technische Betreiberin keine Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der Erhebung und Veröffentlichung und Richtigkeit der Angaben tragen. Dafür sollen die Stellen zuständig sein, die die Daten ins Internet stellen.

Großen Wert legt die Regierung auf den Schutz der Internetseite. Das Sicherheitskonzept müsse regelmäßig aktualisiert werden. Die Einsichtnahme der Daten sei aber für jedermann verwaltungskostenfrei möglich. Zwei Jahre nach dem ersten Tag der Veröffentlichung würden die Daten wieder gelöscht, heißt es in dem Gesetzentwurf. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen