IP-Adressenspeicherung beim BKA


Kleine Anfrage zur Speicherung der IP-Adressen von Besucherinnen und Besuchern der Website des Bundeskriminalamtes
Wie bewertet die Bundesregierung die Speicherung der IP-Adressen durch das BKA in Hinblick auf das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, das Fernmeldegeheimnis und die Datenschutzgesetze?


(05.11.07) – Seit wann genau die Internet-Protokoll-Adressen (IP-Adressen) von Besuchern der Internetseite des Bundeskriminalamtes (BKA) gespeichert werden und ob diese Speicherung anhält, will die Linksfraktion wissen. In einer Kleinen Anfrage (16/6754) weißt sie darauf in, dass ein Pressebericht deutlich gemacht habe, dass das BKA über mehrere Jahre hinweg die IP-Adressen von Besuchern registriert habe, um zu versuchen, diese Personen zuzuordnen und sie so zu identifizieren.

Das sagt die LINKE:
Wie die Öffentlichkeit aus einem Bericht des "Tagesspiegel" vom 1. Oktober 2007 erfuhr, hat das Bundeskriminalamt über mehrere Jahre hinweg die Internet-Protokoll-Adressen (IP-Adressen) von Besuchern seiner Homepage registriert. Neben der Speicherung versuchte das BKA auch, einen Teil dieser IP- Adressen Personen zuzuordnen und diese so zu identifizieren, wenn diese sich in der Zeit vom 28. März bis 18. April dieses Jahres auf der Unterseite "Offene Tatkomplexe" über Spuren zur "militanten Gruppe" informieren wollten.

IP-Adressen sind innerhalb eines Netzwerks (zum Beispiel dem Internet) notwendig, damit zwei Teilnehmer des Netzwerks miteinander kommunizieren können. Die IP-Adresse für Internetseiten ist fest, Kunden von Internet Providern wird eine solche z. T. bei jeder Einwahl neu zugeteilt. Nicht notwendig ist hingegen, die IP-Adresse nach Ende der Kommunikation zu speichern, wie es viele private Unternehmen (ebay, amazon, google etc.) zur Erstellung von Kundenprofilen tun.

Dagegen hat sich inzwischen eine Initiative von Datenschützern gewandt, die Privatunternehmen zum Verzicht auf die Speicherung der IP-Adressen auffordern. Aus den Reihen der Datenschützer hat eine Person erfolgreich dagegen geklagt, dass das Bundesjustizministerium ihre IP-Adresse gespeichert hat. In seinen Leitsätzen stellte das Gericht fest: "Anbieter von Telemedien im Internet dürfen nicht systematisch die Kennungen (IP-Adressen) der Nutzer ihrer Dienste protokollieren." (Amtsgericht Berlin Mitte, Geschäftsnummer 5 C 314/06).

Die Links-Fraktion fragt die Bundesregierung:

1. Seit wann genau werden die IP-Adressen von Besuchern der Internetpräsenz des Bundeskriminalamtes (BKA) gespeichert, und hält diese Speicherung an?

2. Welche Daten werden gemeinsam mit der IP-Adresse gespeichert (Datum des Zugriffs, Dauer des Aufenthalts, vorher/nachher besuchte Seiten etc.)?

3. Wie viele Datensätze sind in diesem Zusammenhang gespeichert worden, welche Dateien aufgrund welcher Rechtsgrundlage wurden dafür eingerichtet und für wie lange blieben die Datensätze mindestens/höchstens gespeichert?

4. In wie vielen und welchen Fällen wurde versucht, die Identität der Computerbesitzer festzustellen, und was waren jeweils die Gründe für diesen Versuch?

5. Wie ist nach vermeintlich festgestellter Identität der Nutzer mit den gewonnenen Daten verfahren worden?

6. Wurden die vermeintlich identifizierten Nutzerdaten mit anderen, bereits vorhandenen Dateien des BKA oder anderer Sicherheitsbehörden abgeglichen?

7. Wie bewertet die Bundesregierung die Speicherung der IP-Adressen durch das BKA in Hinblick auf das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, das Fernmeldegeheimnis und die Datenschutzgesetze?

8. Hat die Identifizierung der Besucher im besagten Fall des Besuchs der Unterseite zur "militanten Gruppe" weiterführende Ermittlungsergebnisse er- bracht, und wie bewertet die Bundesregierung diese Ergebnisse in Hinsicht auf ihre Relevanz zur Aufklärung der zu ermittelnden Sachverhalte, also der Brandstiftung in mehreren Fällen?

9. Wie bewertet die Bundesregierung generell den zu betreibenden Aufwand für eine Identifizierung von Besuchern ihrer Internetseiten im Sinne effizienter Ermittlungsarbeit?

10. Welchen Beweiswert misst die Bundesregierung diesen gespeicherten IP-Adressen bei, unter Beachtung des Umstandes, dass in Europa die Verpflichtung für Internetprovider besteht, ihren Kunden keine feste IP zuzuordnen ("dynamische IP"), mehrere Benutzer einen Router benutzen (privates WLAN, öffentliche "hot-spots") etc.?

11. Welche anderen Bundesministerien und nachgeordneten Bundesbehörden speichern die IP-Adressen der Besucher ihrer Internetpräsenzen, seit wann, und für welche Zeiträume?

12. Welche Bundesministerien und nachgeordneten Bundesbehörden haben diese Speicherung eingestellt, wann, und aus welchen Gründen?

13. Welche Position nimmt die Bundesregierung zur Forderung an private Anbieter von Internetseiten ein, keine IP-Adressen ihrer Besucher zu speichern, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung hierzu?
(Deutscher Bundestag: Die Linke: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen