Vereinheitlichung der Rentensysteme
Zeitpunkt für einheitliches gesamtdeutsches Rentenrecht bleibt offen
Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP wurde ein einheitliches Rentensystem in Ost und West noch als Ziel für die aktuelle Legislaturperiode genannt
(18.11.11) - Die Bundesregierung kann nicht verbindlich zusagen, dass das derzeit geltende unterschiedliche Rentenrecht in den alten und neuen Bundesländern angeglichen wird. Das geht aus ihrer Antwort (17/7393) auf eine Große Anfrage der SPD-Fraktion (17/5540) hervor. In dem Schreiben heißt es weiter, die Bundesregierung prüfe "unter verschiedenen Gesichtspunkten, wie die rechtlichen Regelungen für eine noch festzulegende Methode der Vereinheitlichung der Rentensysteme konkret ausgestaltetet werden können". Diese Prüfung sei jedoch noch nicht abgeschlossen.
Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP wurde ein einheitliches Rentensystem in Ost und West noch als Ziel für die aktuelle Legislaturperiode genannt.
Gleichwohl betont die Regierung, "in einem vereinigten Deutschland sollte es längerfristig nicht zu einer unterschiedlichen Behandlung der in den neuen und alten Bundesländern zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten kommen". Die Auswirkungen einer Vereinheitlichung der Beitragsbemessungsgrenzen und des Durchschnittsentgelts auf gesamtdeutsche beziehungsweise westdeutsche Werte würden erheblich von der konkreten Ausgestaltung dieser Maßnahme abhängen.
Die für die Beitragsbemessung und Rentenberechnung in den alten und neuen Ländern maßgeblichen Rechengrößen der gesetzlichen Rentenversicherung seien jedoch aufeinander abgestimmt, so dass eine isolierte Veränderung einzelner Rechengrößen dieser Grundsystematik widersprechen würde, schreibt die Regierung. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).