Vereinheitlichung der Rentensysteme


Zeitpunkt für einheitliches gesamtdeutsches Rentenrecht bleibt offen
Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP wurde ein einheitliches Rentensystem in Ost und West noch als Ziel für die aktuelle Legislaturperiode genannt


(18.11.11) - Die Bundesregierung kann nicht verbindlich zusagen, dass das derzeit geltende unterschiedliche Rentenrecht in den alten und neuen Bundesländern angeglichen wird. Das geht aus ihrer Antwort (17/7393) auf eine Große Anfrage der SPD-Fraktion (17/5540) hervor. In dem Schreiben heißt es weiter, die Bundesregierung prüfe "unter verschiedenen Gesichtspunkten, wie die rechtlichen Regelungen für eine noch festzulegende Methode der Vereinheitlichung der Rentensysteme konkret ausgestaltetet werden können". Diese Prüfung sei jedoch noch nicht abgeschlossen.

Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP wurde ein einheitliches Rentensystem in Ost und West noch als Ziel für die aktuelle Legislaturperiode genannt.

Gleichwohl betont die Regierung, "in einem vereinigten Deutschland sollte es längerfristig nicht zu einer unterschiedlichen Behandlung der in den neuen und alten Bundesländern zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten kommen". Die Auswirkungen einer Vereinheitlichung der Beitragsbemessungsgrenzen und des Durchschnittsentgelts auf gesamtdeutsche beziehungsweise westdeutsche Werte würden erheblich von der konkreten Ausgestaltung dieser Maßnahme abhängen.

Die für die Beitragsbemessung und Rentenberechnung in den alten und neuen Ländern maßgeblichen Rechengrößen der gesetzlichen Rentenversicherung seien jedoch aufeinander abgestimmt, so dass eine isolierte Veränderung einzelner Rechengrößen dieser Grundsystematik widersprechen würde, schreibt die Regierung. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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