Strombedarf des Internets wird sich verdoppeln
Der Stromverbrauch von Informations- und Kommunikationstechnik habe 2007 10,6 Prozent des gesamten Stromverbrauchs in Deutschland entsprochen
Sektorspezifische Ziele hinsichtlich der Verringerung des Energiebedarfs der Informations- und Kommunikationstechnik gebe es nicht
(18.11.11) - Der Strombedarf für die Internet-Nutzung wird sich bis zum Jahr 2020 etwa verdoppeln. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (17/7472) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/7257) hervor. Schätzungen würden von einer Verdoppelung des Strombedarfs von Rechenzentren und der Telekommunikationsnetze ausgehen, schreibt die Bundesregierung.
Der Stromverbrauch von Informations- und Kommunikationstechnik habe im Jahr 2007 55,4 Milliarden Kilowattstunden betragen und damit 10,6 Prozent des gesamten Stromverbrauchs in Deutschland entsprochen, schreibt die Regierung unter Bezugnahme auf eine Studie von Fraunhofer-Instituten. Sektorspezifische Ziele hinsichtlich der Verringerung des Energiebedarfs der Informations- und Kommunikationstechnik gebe es nicht. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.