Arbeitnehmer-Entsendegesetz & Mindestlohn


Antrag: SPD will Richtlinien zur konzerninternen Entsendung und zur Saisonarbeit "sozial gerecht gestalten"
Die Parlamentarier fordern die Regierung auf, alle Branchen ins Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufzunehmen


(23.12.10) - Die Arbeitsmigration in der Europäischen Union sollte "sozial gerecht" reguliert werden. Dies fordert die SPD-Fraktion in einem Antrag (17/4190), der sich auf die Richtlinienvorschläge der Europäischen Kommission über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Rahmen einer konzerninternen Entsendung und über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen für eine saisonale Beschäftigung bezieht.

Die Parlamentarier fordern die Regierung auf, alle Branchen ins Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufzunehmen, damit Mindestlohntarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt werden können. Zudem solle ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn eingeführt werden. Im Rahmen der durch die Richtlinien für Drittstaatsangehörige vorgesehenen Möglichkeiten, in Deutschland Arbeit aufzunehmen, seien nach den derzeitigen Richtlinienentwürfen nur Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge bindend, begründet die SPD-Fraktion ihre Forderung. Darüber hinaus soll sich die Bundesregierung für Änderungen der Richtlinienentwürfe dahingehend einsetzen, dass auch regionale Tarifverträge für Drittstaatsangehörige bindend sind.

Die SPD-Fraktion fordert die Regierung auf, sich bei den weiteren Beratungen im Europäischen Rat dafür einzusetzen, dass bei der Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Rahmen einer konzerninternen Entsendung unter anderem folgende Punkte berücksichtigt werden: In der Richtlinie müsse der Begriff "Versetzung" statt "Entsendung" benutzt werden, damit die Zuständigkeit der Betriebsräte der Unternehmen, in die entsandt wird, in vollem Umfang bestehe.

Die Weiterentsendung von einem Land in ein anderes müsse entweder abgeschafft oder dahingehend geändert werden, dass die weiterentsandten Arbeitnehmer den Arbeits- und Entlohnungsbedingungen sowie den Quoten des Ziellandes unterliegen, fordert die SPD-Fraktion. Nur durch eine eindeutige Ummeldung in das Zielland könnten die Arbeitsbedingungen effektiv kontrolliert werden.

Zudem fordern die Parlamentarier klare Definitionen zahlreicher in der Richtlinie enthaltener Begriffe wie etwa Führungskräfte, Fachkräfte oder auch des Konzernbegriffs. Leiharbeitskonzerne sollten von der Geltung der Richtlinie ausgenommen werden, "um die ohnehin schon problematischen Verhältnisse in der Leiharbeitsbranche nicht noch weiter zu verschlechtern", heißt es weiter.

Bezüglich der Saisonarbeit fordert die SPD-Fraktion unter anderem eine klare Definition, welche Branchen unter Saisonarbeit fallen. Es sei notwendig, dass in der EU-Richtlinie eine Begrenzung auf die bisherigen Branchen durchgesetzt werde – "und nicht erst auf nationaler Ebene", heißt es weiter. Zudem müsse es exakte Regelungen zur Verpflegung, zu Fahrt- und Visa-Kosten geben, "die die Saisonarbeitnehmer nachprüfen und sich damit vor Missbrauch schützen können", schreiben die Parlamentarier. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen