Umstritten: Einsatz sogenannter Bundestrojaner


Bundesdatenschützer Peter Schaar zeigte sich "schockiert" darüber, dass das BKA keinen Einblick in den Quellcode der von ihm genutzten Software genommen habe
Die Unionsfraktion zeigte sich überzeugt, dass das BKA technisch sicherstelle, dass es bei einer Quellen-TKÜ nur mache, was rechtlich erlaubt sei


(27.10.11) - Der Innenausschuss hat sich intensiv mit dem umstrittenen Einsatz sogenannter Staatstrojaner befasst. Hintergrund war die Kritik des Chaos Computer Club (CCC) an einer Trojanerversion zum Abhören von verschlüsselten Telefonaten über das Internet, der sogenannten Quellen-TKÜ. Nach Angaben des Clubs kann die Software mehr als erlaubt. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) wandte sich in der Ausschusssitzung entschieden gegen Unterstellungen, dass "unsere Beamte mehr machen, als sie dürfen". Dies machten sie nicht. Es sei rechtlich und technisch dafür gesorgt, dass "nur angeschaut werden kann, was angeschaut werden darf". Der Ausschuss forderte zugleich vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, einen weitergehenden Bericht zu der Thematik.

Friedrich betonte, er könne nicht sagen, mit welcher Software sich der CCC beschäftigt habe. Nach seinem Wissen hätten die ihm unterstellten Behörden diese nicht eingesetzt. Friedrich verwies zugleich darauf, dass er mit seinen Länderkollegen über das Thema beraten werde. Er mahnte zugleich, den Länder-Innenministern und ihren Behörden bis zum Beweis des Gegenteils keine Rechtsverstöße zu unterstellen. Der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), Jörg Ziercke, verteidigte das Vorgehen seines Hauses bei der Quellen-TKÜ. Das BKA habe keinen Verfassungsbruch begangen, versicherte er. Ein Vertreter des Bundesfinanzministeriums unterstrich, der Einsatz von Trojanern durch den Zoll sei auf Grundlage geltenden Rechts erfolgt.

Lesen Sie zum Thema "Bundestrojaner / Staatstrojaner" auch den Schwerpunkt auf "IT Seccity.de" (www.itseccity.de)

Schaar machte im Ausschuss deutlich, derzeit keine Anhaltspunkte dafür zu haben, dass in Verantwortung des Bundes Daten rechtswidrig erhoben wurden. Schaar äußerte sich "schockiert" über die Aussage Zierckes, dass das BKA keinen Einblick in den Quellcode der von ihm genutzten Software genommen habe. Nur durch eine Analyse der Quellcodes könne garantiert werden, dass die Software nicht über weitergehende Funktionalitäten verfügt.

Die Unionsfraktion zeigte sich überzeugt, dass das BKA technisch sicherstelle, dass es bei einer Quellen-TKÜ nur mache, was rechtlich erlaubt sei. Wenn die Software mehr könne als erlaubt, sei zu fragen, wer sie anwendet. Dabei unterstelle sie bis zum Beweis des Gegenteils einem Polizeibeamten keinen Rechtsbruch. Die Fraktion warf zugleich die Frage nach dem Aufbau eines staatlichen Kompetenzzentrums zur Entwicklung entsprechender Software auf.

Die SPD-Fraktion betonte, man sei im Ausschuss bei der Sachverhaltsaufklärung weitergekommen, aber noch nicht am Ende. Sie sprach zugleich von einer strategischen Debatte. Es gehe um die Legitimität wichtiger Ermittlungsmaßnahmen wie Online-Durchsuchungen und Quellen-TKÜ.

Die FDP-Fraktion betonte, es gehe auch um die Frage der rechtsstaatlichen Kontrolle. Sie erkundigte sich, ob das BKA beweisen könne, dass die von ihm genutzten Trojaner die vom CCC unterstellten Fähigkeiten nicht habe. Die Fraktion Die Linke sagte, es sei unklar geblieben, wieso die Länder nicht die gleichen Trojaner hätten wie das BKA. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fragte, ob die Firma, die die Trojaner geliefert habe, diese auch an andere Staaten oder an Dritte verkaufe. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Sorgfaltspflichten für Online-Dienste

    Bei einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses ist das von der Bundesregierung geplante Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene von den geladenen Sachverständigen überwiegend begrüßt worden. Moderate Kritik wurde an einzelnen Punkten des Entwurfs zur Umsetzung laut.

  • Einsatz von KI birgt auch Risiken

    Die Deutsche Bundesregierung erkennt in der Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) ein "vielfältiges und beträchtliches" Potenzial für Beschäftigte und den Arbeitsmarkt. KI könne die Produktivität von Beschäftigten steigern und diese bei ihren Tätigkeiten entlasten.

  • EU-Plastikabgabe weiter in Abstimmung

    Die Deutsche Bundesregierung befindet sich momentan noch in der Abstimmung hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der nationalen Umlegung der EU-Plastikabgabe. Verschiedene Optionen würden geprüft.

  • Bedeutung gemeinwohlorientierter Unternehmen

    Die Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Franziska Brantner (Bündnis 90/Die Grünen), hat bei der Aussprache zur Unterrichtung des Bundestages zur Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen im Wirtschaftsausschuss die Bedeutung des Programms betont.

  • Mehr Recycling-Anreize

    In seiner derzeitigen Form hat Paragraf 21 des Verpackungsgesetzes aus Sicht der Bundesregierung für die Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen bereits ein wichtiges Signal in Richtung des ökologischen Verpackungsdesigns gesetzt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen