Grenzüberschreitende Steuerkriminalität


Antrag: SPD-Fraktion regt Steuerfahndungsstelle auf Bundesebene an
Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten auf europäischer und internationaler Ebene

(17.02.11) - Die Deutsche Bundesregierung soll einen Gesetzentwurf zur Einrichtung einer Steuerfahndungsstelle auf Bundesebene vorlegen. Diese Stelle solle für Ermittlungen in Fällen grenzüberschreitender Steuerkriminalität von erheblicher oder grundsätzlicher Bedeutung zuständig sein, heißt es in einem Antrag der SPD-Fraktion (17/4670), der das Ziel hat, die Instrumente zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung zu nutzen und auszubauen.

Die Steuerfahndungsstelle soll auch einen einheitlichen Umgang mit etwaigen Informationsangeboten privater Dritter über mutmaßliche Steuerhinterzieher sicherstellen. Außerdem soll sich die Bundesregierung für einen umfassenden automatischen Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten auf europäischer und internationaler Ebene einsetzen.

In ihrem Antrag weist die SPD-Fraktion darauf hin, dass die Steuerverwaltung bestehende Steueransprüche rechtzeitig und vollständig durchsetzen müsse. "Ungeachtet beachtlicher Erfolge sind die bisher erzielten Ergebnisse der europäischen und internationalen Bemühungen um eine bessere Zusammenarbeit mit den Steueroasen zweifelsohne noch unzureichend", schreibt die SPD-Fraktion. Die europäische Zinsrichtlinie und auch der Standard des Artikels 26 des OECD-Musterabkommens könnten umgangen werden.

Der Antrag enthält außerdem einen Appell an die deutschen Bundesländer, "die Steuerverwaltungen nach dem langjährigen Personalabbau von weiteren Anstrengungen zur Konsolidierung auszunehmen".

Betriebsprüfung, Steuerfahndung, Bußgeld- und Strafsachenstellen sowie Staatsanwaltschaften müssten personell so gestärkt werden, "dass einerseits das Entdeckungsrisiko bei Steuerbetrug- und -hinterziehung signifikant steigt und andererseits eine zügige Strafverfolgung gewährleistet ist". (Deutscher Bundestag: ra)


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