OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen


OECD-Leitsätze: Linkspartei fordert Möglichkeit für Sanktionen
Menschenrechtsschutz bei den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen müsse verpflichtend werden


(17.02.11) - Die Abgeordneten berieten im Plenum über die geplante Überarbeitung der Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen. In einem Antrag fordert die Fraktion Die Linke (17/4669), dass der Menschenrechtsschutz bei den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen verpflichtend werden müsse mit der Möglichkeit von konkreten Sanktionen bei Zuwiderhandlungen.

Die Deutsche Bundesregierung soll sich zudem dafür einsetzen, dass multinationale Unternehmen auch für Verstöße von Subunternehmen und Zulieferern in Haftung genommen werden können.

Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen gelten als wichtiges Instrument zur Förderung von verantwortungsvoller Unternehmensführung. Sie beschreiben, was von Unternehmen bei ihren weltweiten Aktivitäten im Umgang mit Gewerkschaften, im Umweltschutz, bei der Korruptionsbekämpfung oder der Wahrung von Verbraucherinteressen erwartet wird.

SPD: Regierung soll bei Nicht-OECD-Mitgliedern für Leitsätze werben
Der Bundestag soll nach dem Willen der SPD-Fraktion die Regierung auffordern, bei Staaten, die nicht Mitglied der OECD sind, dafür zu werben, dass sie sich den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen anschließen. Dies fordern die Abgeordneten in einem Antrag (17/4668).

Die Leitsätze seien derzeit das am weitest reichende Instrument zur Stärkung der globalen Unternehmensverantwortung. Sie beinhalten Vorgaben unter anderem zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards, zur Korruptionsbekämpfung, zur Steuerehrlichkeit sowie zum Umwelt- und Verbraucherschutz. Für die 31 Mitgliedstaaten der OECD sowie für weitere elf Staaten, die sich den Leitsätzen angeschlossen haben, sind diese verbindlich.

Die SPD-Fraktion tritt unter anderem dafür ein, dass das Kapitel über Menschenrechte in der überarbeiteten Version der OECD-Leitsätze den Stand der internationalen Diskussion widerspiegelt. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen