Neuner Gremium: Zuständigkeit wird begrenzt
Gesetzentwurf: Fraktionen wollen Zuständigkeit des Sondergremiums beschränken
Bundesregierung soll die besondere Vertraulichkeit der Angelegenheit geltend machen können, soweit ein Aufkauf von Staatsanleihen auf dem Sekundärmarkt geplant ist
(10.04.12) - Das Gesetz zum Europäischen Stabilisierungsmechanismus soll geändert werden. Die Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen haben dazu einen gemeinsamen Gesetzentwurf (17/9145) vorgelegt. Entsprechend den verfassungsrechtlichen Vorgaben soll die Zuständigkeit des Sondergremiums (sogenanntes Neuner Gremium) begrenzt werden. Zudem soll klargestellt werden, dass die Besetzung des Sondergremiums sowohl die Mehrheitsverhältnisse widerspiegeln als auch dem Grundsatz der Spiegelbildlichkeit entsprechen muss.
Laut Gesetzentwurf soll die Bundesregierung die besondere Vertraulichkeit der Angelegenheit geltend machen können, soweit ein Aufkauf von Staatsanleihen auf dem Sekundärmarkt geplant ist. In dem Falle sollen die Beteiligungsrechte des Deutschen Bundestages von Mitgliedern des Haushaltsausschusses wahrgenommen werden, die vom Deutschen Bundestag für eine Legislaturperiode persönlich und in geheimer Wahl gewählt werden.
Die Anzahl der Mitglieder und eine gleich große Anzahl von Stellvertretern soll die kleinstmögliche sein, bei der jede Fraktion zumindest ein Mitglied benennen kann, die Mehrheitsverhältnisse gewahrt werden und bei der die Zusammensetzung des Plenums widergespiegelt wird. Das Sondergremium soll der Annahme der besonderen Vertraulichkeit widersprechen können. Im Falle des Widerspruchs soll der Bundestag die bezeichneten Beteiligungsrechte wahrnehmen, heißt es in dem Gesetzentwurf. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.