Brüderle verteidigt Energiekonzept der Regierung


Wettbewerbsverzerrung wegen der geplanten Laufzeitverlängerungen für Atomkraftwerke?
Weiterbetrieb würde die vier großen Energiekonzerne EON, RWE, EnBW und Vattenfall begünstigen


(05.10.10) - Auf der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie am Mittwochvormittag hat Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) das Energiekonzept der Deutschen Bundesregierung gegen Vorwürfe der Opposition verteidigt. Er sagte, das Konzept garantiere eine "sichere, umweltfreundliche und bezahlbare" Energieversorgung für Deutschland. Der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung, der heute bei etwa 16 Prozent liege, müsse weiter ausgebaut werden.

Da Windräder an Land aber häufig auf den Protest der Bevölkerung stoßen würden, müsse der Ausbau von sogenannten "Offshore-Windparks" vor der Küste unterstützt werden. Dabei seien jedoch noch viele technische Probleme ungelöst – wie die sichere Verankerung von Windrädern im Meeresgrund.

Die CDU/CSU-Fraktion bezeichnete das Energiekonzept als "richtungsweisend für die nächsten vier Dekaden" und lobte das am Dienstag vorgestellte 10-Punkte-Sofortprogramm der Regierung. Dieses umfasst unter anderem ein 5-Milliarden-Kreditprogramm für Offshore-Windanlagen. Die Christdemokraten betonten aber auch, dass Deutschland kein "Strom-Importland" werden dürfe. Von einer solchen Entwicklung geht die von der Bundesregierung in Auftrag gegebene "Energie-Szenarien"-Studie aus.

Auch die FDP-Fraktion begrüßte das Energiekonzept: Es werde Deutschland zur "umweltfreundlichsten Industrienation der Welt" machen, weil es "das größte Förderprogramm der Welt für erneuerbare Energien und Energieeffizienz" beinhalte.

Die SPD-Fraktion befürchtet hingegen eine Wettbewerbsverzerrung wegen der geplanten Laufzeitverlängerungen für Atomkraftwerke. Der Weiterbetrieb würde die vier großen Energiekonzerne EON, RWE, EnBW und Vattenfall begünstigen. Außerdem kritisierten die Sozialdemokraten, dass der Ausbau der Gasnetze – im Gegensatz zu den Stromnetzen – keine Berücksichtigung im Energiekonzept finde und die Subventionen für Gebäudesanierung für 2011 gekürzt würden.

Die Linksfraktion zitierte Studien, nach der die Verlängerung der Atomlaufzeiten den Ausbau erneuerbarer Energien behindere. Außerdem kritisierten die Abgeordneten, dass das Energiekonzept der Bundesregierung den Ausbau der dezentralen Energieversorgung "auf den Prüfstand" stelle.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bemängelte, dass das 10-Punkte-Sofortprogramm der Bundesregierung viele Elemente enthalte, bei denen Deutschland nur zwingende europäische Vorgaben umsetze. Darüber hinaus sei nur das Vorhaben Laufzeitverlängerung hinreichend konkret formuliert. Ein Antrag der Grünen auf die Überprüfung der Steinkohlesubventionen (17/2142) wurde mit den Stimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen