Opposition kritisiert Atom-"Geheimvertrag"


"Organisierte Verantwortungslosigkeit" - Erneut gerät der Privatvertrag zwischen Bundesregierung und Atomwirtschaft in die Kritik
Angeblich gibt es Videobeweise dafür, dass die Chefs der Stromkonzerne im Kanzleramt zu weiteren Beratungen empfangen wurden


(05.10.10) - Sprecher der Oppositionsfraktionen haben in einer Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, scharfe Kritik an der Bundesregierung für ihre Vereinbarung mit der Atomwirtschaft geübt, die unter anderem eine Verlängerung der Laufzeiten für deutsche Kernkraftwerke um durchschnittlich zwölf Jahre vorsieht. Die Vereinbarung wurde wieder als "Geheimvertrag" kritisiert.

Zurückgehend auf einen Antrag der SPD stellten sich während der Sitzung die drei anwesenden Regierungsvertreter Ronald Pofalla (CDU), Chef des Bundeskanzleramts und Bundesminister für besondere Aufgaben, Katherina Reiche (CDU), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium sowie Hans Bernhard Beus, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen, den Fragen der Ausschussmitglieder zu Ablauf, Inhalt, rechtlichen Maßgaben, wissenschaftlichen Grundlagen sowie den Teilnehmern der Verhandlungen.
Kritische Nachfragen mussten sie sich dabei vor allem zum Paragrafen 5 des Vertrages gefallen lassen, der eine Anpassung im Falle veränderter äußerer Umstände wie beispielsweise einem Regierungswechsel vorsieht. "Sie tun alles, um künftigen Regierungen die Aufhebung des Vertrages zu erschweren", warf Dr. Hermann Ott (Bündnis 90/Die Grünen) den Regierungsvertretern vor. "Das ist organisierte Verantwortungslosigkeit."

Beus verteidigte hingegen den kritisierten Passus. Dieser enthalte eine "übliche Anpassungsklausel" für den Fall, dass sich die "äußeren Verhältnisse" änderten, so Beus, dem die Oppositionsvertreter vorwarfen, ihren konkreten Nachfragen zu den möglichen Konsequenzen durch die Atommüllfrage auszuweichen.

Für Ralph Lenkert (Die Linke) stand die Antwort hierauf bereits fest: "Falls sich herausstellen sollte, dass sich Gorleben nicht als Entsorgungsstandort eignet und daher hierfür Mehrkosten entstehen, würde Paragraf 5 in Kraft treten. Dann hätten die Energieversorger natürlich das Recht, den Vertrag zu kündigen beziehungsweise eine Minderung ihrer Zahlung zu verlangen."

Auch mit Antworten der Regierungsvertreter auf Fragen nach weiteren Vereinbarungen zwischen Regierung und Atomwirtschaft, die der Öffentlichkeit noch nicht bekannt sind, zeigten sich die Fraktionen von SPD, Grünen und der Linken unzufrieden. "Es gibt Videobeweise dafür, dass die Chefs der Stromkonzerne im Kanzleramt zu weiteren Beratungen empfangen wurden", sagte Ulrich Kleber (SPD).

Ronald Pofalla
verteidigte hingegen das Papier und betonte, dass es konkret hierzu keine Zusatzvereinbarungen mit den Stromversorgern gebe. Gleichzeitig kritisierte er die ehemalige rot-grüne Bundesregierung: "Im Gegensatz zu Rot-Grün ist für uns Sicherheit nicht verhandelbar. Bei uns gab es keine Zusicherung wie unter dem damaligen Umweltminister Trittin an die Stromkonzerne, auf Initiativen für zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen zu verzichten", sagte Pofalla und verneinte die Nachfrage von Michael Kauch (FDP), ob sich die Förderzahlungen der Energieversorger minderten, falls sich Gorleben als ungeeignet herausstelle.

Auch Reiche betonte in diesem Zusammenhang die Gewichtung in der Vereinbarung: "Sicherheit geht vor Abschöpfung der Gewinne." Es handele sich dabei nicht um einen Austauschcharakter zwischen Regierung und Atomindustrie, sondern um eine einseitige Verpflichtung der Stromversorger über zusätzliche Zahlungen im Falle der Laufzeitenverlängerung.

Die Frage von Georg Nüßlein (CDU/CSU) nach Alternativen, die im Nachhinein denkbar gewesen wären, um die Hälfte der Gewinne abzuschöpfen, die den Stromkonzernen durch die Laufzeitenverlängerung entstehen, nutzte Pofalla, um den Vertrag zu verteidigen. Dieser sei einerseits notwendig gewesen, um eine Rechtssicherheit hinsichtlich der Gewinnabschöpfung zu gewährleisten und andererseits ohne Alternative. Eine zusätzliche Besteuerung der Konzerne sei aus verfassungsrechtlichen Bedenken nicht praktikabel. (Deutscher Bundestag: ra)


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