Hygiene im Lebensmittelsektor
Antrag: Lebensmittel-Smiley nach dänischem Vorbild bundesweit einführen
Verbraucher sollten über die Kontrollergebnisse der Behörden auf einen Blick nachvollziehbar informiert werden
(04.11.10) - Das System freundlich oder traurig schauender Smiley-Symbole informiert in Dänemark über die Hygienestandards von Lebensmittelgeschäften, Restaurants und Imbissen.
Das "Smiley-Modell" dient der Gesundheitsvorsorge und verbessert vor allem die Hygiene in der Gastronomie und in Betrieben, die Lebensmittel anbieten.
Die Fraktion Die Linke möchte dieses System für Deutschland übernehmen. In ihrem Antrag (17/3434) fordern die Abgeordneten, dass Verbraucher über die Kontrollergebnisse der Behörden auf einen Blick nachvollziehbar informiert werden.
In Dänemark habe sich der Smiley bereits bewährt. Hier würden Lebensmittelgeschäfte, Restaurants und Imbisse sowie Kantinen von Betrieben, Schulen und Altenheimen seit vielen Jahren mit dem Symbol gekennzeichnet. Seit 2001 müssten sie öffentlich über das Abschneiden bei der letzten Lebensmittelkontrolle informieren.
Auslöser wären die BSE-Krise und verschiedene Lebensmittelskandale gewesen. Die Erfahrungen im Nachbarland würden zeigen, dass sich die Hygiene in den Einrichtungen hat sich deutlich verbessert hätte.
Je nach Ergebnis sollen sich Betriebe, die mit Lebensmitteln handeln, mit einem lachenden Smiley-Symbol für hohen hygienischen Standard, oder mit einem traurig schauenden Symbol für mangelhafte Reinheit in Zukunft ausweisen müssen. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
-
Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
-
Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
-
Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
-
Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).