SPD will offene Rentenfragen klären
Offene Fragen der Rentenüberleitung im Zuge der Wiedervereinigung Deutschlands
Vor allem wegen der in den ostdeutschen Bundesländern stark ansteigenden Altersarmut bestehe Handlungsbedarf
(29.07.11) - Die SPD-Fraktion macht einen neuen Vorstoß, um offene Fragen der Rentenüberleitung im Zuge der Wiedervereinigung Deutschlands abschließend zu klären. In einem Antrag (17/6486) schreibt sie, dass die Überleitung bis heute kein alle Interessen befriedigendes Recht geschaffen habe. Vielmehr seien im Zuge dessen soziale Härten und Ungleichbehandlungen entstanden, die bis heute bestehen.
Deshalb müsse nach Alternativen gesucht werden, um diese sozialen Verwerfungen abzumildern. Vor allem wegen der in den ostdeutschen Bundesländern stark ansteigenden Altersarmut bestehe Handlungsbedarf, so die Fraktion.
Sie fordert deshalb eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Vorbereitung eines "Rentenüberleitungsabschlussgesetzes" und einen "Härtefallfonds". Diese beiden Gremien sollen nach den Vorstellungen der Abgeordneten zum einen die sozialen Wirkungen der Rentenüberleitung untersuchen und zum anderen konkrete Vorschläge machen, wie Transferleistungen für die Betroffenen aussehen können. (Deutscher Bundestag: ra)
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.