Insolvenz von Fluggesellschaften


Linksfraktion will, dass die Insolvenzabsicherung aus dem Pauschalreiserecht auf das Fluggastrecht ausgedehnt wird
Ein Rechtsanspruch auf Rückbeförderung müsse gesetzlich verankert werden


(28.06.10) - Die Linksfraktion möchte Fluggäste gegen die Insolvenz von Fluggesellschaften absichern. In einem dazu vorgelegten Antrag (17/2021) fordert sie, dass die Insolvenzabsicherung aus dem Pauschalreiserecht auf das Fluggastrecht ausgedehnt und hierzu eine Versicherungspflicht für die Airlines gegen Insolvenz eingerichtet werden soll.

Ferner sei ein von den Fluggesellschaften finanzierter Fonds zur Rückabsicherung einzurichten, aus dem gegebenenfalls nicht gedeckte Ansprüche bedient würden. Ein Rechtsanspruch auf Rückbeförderung müsse gesetzlich verankert werden, meint Die Linke.

Den Flugzeugpassagieren sei die Anrufung einer "wirksamen Schlichtungsstellen" zu ermöglichen. Ihnen müsse des Weiteren der Erhalt klar erkennbarer und verständlicher Informationen über ihrer Rechte garantiert werden.

Der isländische Vulkanausbruch und die darauf folgende Sperrung des Lauftraums hätten die Defizite im Reiserecht aufgezeigt, begründet die Fraktion ihren Vorstoß. Viele Reisende hätten festgesessen und nicht gewusst, wer die zusätzlichen Kosten für den zwangsweise verlängerten Aufenthalt oder teurere alternative Rücktransporte bezahlt.

Außerdem seien die Rechte für Individual- und pauschalreisende Passagiere uneinheitlich. Würde zum Beispiel der Urlaub durch den Flugausfall ausfallen, hätten Individualreisende keinen Anspruch auf Entschädigung oder Umbuchung bereits erfolgter Hotel- oder Mietwagenreservierungen. Pauschalreisende hingegen könnten vom ihrem Reiseveranstalter eine kostenlose Umbuchung auf ein anderes Ziel oder auf einen anderen Zeitraum verlangen, stellt Die Linke fest. (Deutscher Bundestag: ra)


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