Stromsperren bleiben weiter möglich


Sprecher der Linksfraktion verlangte, für schutzbedürftige Kunden müsse eine Grundversorgung mit Strom jederzeit möglich sein
Stromsperren durch die Versorgungsunternehmen aufgrund von Zahlungsunfähigkeit der Kunden sollten gesetzlich verboten werden

(27.01.15) - Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat zwei Anträge der Fraktion Die Linke abgelehnt, in denen die Fraktion ein Verbot von Stromsperren und bundesweit gleich hohe Netzentgelte gefordert hatte. Stromsperren durch die Versorgungsunternehmen aufgrund von Zahlungsunfähigkeit der Kunden sollten gesetzlich verboten werden, heißt es in dem Antrag (18/3408), der von der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD abgelehnt wurde. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich.

Ein Sprecher der Linksfraktion verlangte, für schutzbedürftige Kunden müsse eine Grundversorgung mit Strom jederzeit möglich sein. Die hohen Strompreise seien für Millionen Menschen in Deutschland mit geringem Einkommen eine hohe Belastung. Fast sieben Millionen Kunden seien im letzten Jahr Stromsperren angedroht worden. Die dann tatsächlich durchgeführten 344.798 Stromsperren würden einen Rekordwert bedeuten, erklärte die Fraktion, die von einem gesellschaftlichen Problem sprach. Die Stromversorgung als grundlegendes Element der Daseinsvorsorge sei durch die derzeitige Rechtslage für hunderttausende Menschen in Deutschland nicht gesichert.

Die CDU/CSU-Fraktion bezeichnete den Antrag als "völlig absurd" und als Versuch, in Eigentumsrechte einzugreifen. Die Leistungserbringer hätten ein Recht auf Bezahlung. Wie die CDU/CSU wies auch die SPD-Fraktion darauf hin, dass niemandem der Strom abgedreht werde, wenn er sich um die Sache kümmere. Sperren gebe es allenfalls als "letzte Lösung". Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte hingegen, ganz so perfekt, wie die Kritiker des Antrags die Lage darstelle, sei sie gar nicht. Die Ursachen für die Stromsperren müssten in den Blick genommen werden, forderte die Fraktion, die zudem auf die außerordentlich teuren Grundversorgungstarife hinwies. Dort würden die Kunden "abgezockt".

Abgelehnt wurde auch ein weiterer Antrag der Linksfraktion (18/3050), in dem diese bundeseinheitliche Netzentgelt für Strom gefordert hatte. Im Vergleich der Länderdurchschnitte gebe es Kostendifferenzen von 100 Prozent, hatte die Fraktion ihren Antrag begründet. So hätten Kunden in Mecklenburg-Vorpommern im Mittel 9,29 Cent Stromnetzentgelt pro Kilowattstunde bezahlt, während Kunden in Bremen nur 4,71 Cent bezahlt hätten, heißt es unter Berufung auf Angaben eines Vergleichsportals. Die Ursachen dieses Preisgefälles lägen in der regionalen Wälzung der Investitions- und Betriebskosten der Stromnetze. Die Fraktion vertrat aber den Standpunkt, dass diese Kosten von allen Verbrauchern gleichmäßig getragen werden sollten. Die Koalitionsmehrheit von CDU/CSU und SPD lehnte den Antrag ab, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen