Stromsperren bleiben weiter möglich


Sprecher der Linksfraktion verlangte, für schutzbedürftige Kunden müsse eine Grundversorgung mit Strom jederzeit möglich sein
Stromsperren durch die Versorgungsunternehmen aufgrund von Zahlungsunfähigkeit der Kunden sollten gesetzlich verboten werden

(27.01.15) - Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat zwei Anträge der Fraktion Die Linke abgelehnt, in denen die Fraktion ein Verbot von Stromsperren und bundesweit gleich hohe Netzentgelte gefordert hatte. Stromsperren durch die Versorgungsunternehmen aufgrund von Zahlungsunfähigkeit der Kunden sollten gesetzlich verboten werden, heißt es in dem Antrag (18/3408), der von der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD abgelehnt wurde. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich.

Ein Sprecher der Linksfraktion verlangte, für schutzbedürftige Kunden müsse eine Grundversorgung mit Strom jederzeit möglich sein. Die hohen Strompreise seien für Millionen Menschen in Deutschland mit geringem Einkommen eine hohe Belastung. Fast sieben Millionen Kunden seien im letzten Jahr Stromsperren angedroht worden. Die dann tatsächlich durchgeführten 344.798 Stromsperren würden einen Rekordwert bedeuten, erklärte die Fraktion, die von einem gesellschaftlichen Problem sprach. Die Stromversorgung als grundlegendes Element der Daseinsvorsorge sei durch die derzeitige Rechtslage für hunderttausende Menschen in Deutschland nicht gesichert.

Die CDU/CSU-Fraktion bezeichnete den Antrag als "völlig absurd" und als Versuch, in Eigentumsrechte einzugreifen. Die Leistungserbringer hätten ein Recht auf Bezahlung. Wie die CDU/CSU wies auch die SPD-Fraktion darauf hin, dass niemandem der Strom abgedreht werde, wenn er sich um die Sache kümmere. Sperren gebe es allenfalls als "letzte Lösung". Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte hingegen, ganz so perfekt, wie die Kritiker des Antrags die Lage darstelle, sei sie gar nicht. Die Ursachen für die Stromsperren müssten in den Blick genommen werden, forderte die Fraktion, die zudem auf die außerordentlich teuren Grundversorgungstarife hinwies. Dort würden die Kunden "abgezockt".

Abgelehnt wurde auch ein weiterer Antrag der Linksfraktion (18/3050), in dem diese bundeseinheitliche Netzentgelt für Strom gefordert hatte. Im Vergleich der Länderdurchschnitte gebe es Kostendifferenzen von 100 Prozent, hatte die Fraktion ihren Antrag begründet. So hätten Kunden in Mecklenburg-Vorpommern im Mittel 9,29 Cent Stromnetzentgelt pro Kilowattstunde bezahlt, während Kunden in Bremen nur 4,71 Cent bezahlt hätten, heißt es unter Berufung auf Angaben eines Vergleichsportals. Die Ursachen dieses Preisgefälles lägen in der regionalen Wälzung der Investitions- und Betriebskosten der Stromnetze. Die Fraktion vertrat aber den Standpunkt, dass diese Kosten von allen Verbrauchern gleichmäßig getragen werden sollten. Die Koalitionsmehrheit von CDU/CSU und SPD lehnte den Antrag ab, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Bitcom lobt und kritisiert Kryptopolitik

    Der Branchenverband Bitcom warnt davor, dass Deutschland seine gute Ausgangsposition im Bereich der Kryptowirtschaft nicht aufs Spiel setzen solle. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (20/10280) sagte Bitcom-Vertreter Benedikt Faupel: "Der Standort Deutschland hat gute Voraussetzungen, ich erinnere an die Blockchain-Strategie."

  • Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte

    Der Kulturausschuss hat sich in einem öffentlichen Fachgespräch mit den Chancen und Risiken des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz im Medienbereich auseinandergesetzt. Geladen hatte er Sachverständige von Gewerkschaften, Berufsverbänden, Unternehmen und aus der Wissenschaft.

  • Modernisierung des Postrechts

    In einer Anhörung beschäftigten sich neun Sachverständige mit dem Entwurf eines Gesetzes der Bundesregierung zur Modernisierung des Postrechts (20/10283). Dieses beinhalte eine "grundlegende Novellierung des Postrechts", schreibt die Bundesregierung zu dem Entwurf.

  • Einnahmen aus dem Energiekrisenbeitrag

    Die im Zuge des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine massiv gestiegenen Preise für Erdgas, Wärme und Strom haben zeitweise eine existenzbedrohende Belastung für die Bevölkerung und Unternehmen in Europa und nicht zuletzt in Deutschland dargestellt. Dabei sorgten das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) für eine zeitlich befristete, schnelle Entlastung in der Breite der Bevölkerung und der Unternehmen in Deutschland, welche durch ihre konkrete Ausgestaltung die Anreize zum Energiesparen aufrechterhalten hat.

  • Soziale und ökologische Nachhaltigkeit

    Eine nachhaltige Künstliche Intelligenz (KI) braucht politische Rahmenbedingungen. Das machte Kilian Vieth-Ditlmann, stellvertretender Leiter des Policy- & Advocacy-Teams bei der AW AlgorithmWatch gGmbH während eines öffentlichen Fachgespräches im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung deutlich. Als ersten Schritt bewertete er die im EU-Parlament verabschiedete KI-Verordnung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen