Grüne fordern "Biobankengeheimnis"
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der unterschiedlichen Landesdatenschutzgesetze lassen sich zum Teil auf genetische Untersuchungen zu Forschungszwecken anwenden
Unter anderem fehlen Standards und Regelungen für Pseudonymisierungsverfahren
(26.11.10) - Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht sich für eine bundesgesetzliche Regelung aus, die die Persönlichkeitsrechte der Bürger bei der Erhebung und Verwendung genetischer Proben und Daten zu Forschungszwecken schützen soll. In einem Antrag (17/3790) fordern die Abgeordneten unter anderem die Einführung eines Biobankengeheimnisses, mit dem auf Vorschlag des Deutschen Ethikrates "die Unzugänglichkeit gegenüber forschungsexternen Dritten" garantiert werden solle.
Zudem sollen nach Meinung der Fraktion bereits vorhandene Daten nur dann zu Forschungszwecken genutzt werden dürfen, wenn eine Einwilligung der betroffenen Personen eingeholt werden kann. Sei dies nicht möglich, dürften die Daten ausschließlich anonymisiert verwendet werden.
In der Begründung heißt es, dass die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der unterschiedlichen Landesdatenschutzgesetze sich zum Teil auf genetische Untersuchungen zu Forschungszwecken anwenden ließen. Da die Datenschutzgesetze zur Zeit ihres Entstehens jedoch nicht primär den Schutz genetischer Daten im Blick gehabt hätten, bildeten sie nur "Teilbereiche der im Zusammenhang mit genetischen Untersuchungen zu Forschungszwecken schutzbedürftigen Interessen der betroffenen Personen ab".
So fehlten unter anderem Standards und Regelungen für Pseudonymisierungsverfahren. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.