Beschäftigung im deutschen Wissenschaftssystem


Grund- und Drittmittelfinanzierung von Forschungseinrichtungen müssen in angemessenem Verhältnis stehen
Der Anteil befristeter Beschäftigungsverhältnisse in außeruniversitären Forschungseinrichtungen sei eine "Konsequenz der gewachsenen Aufgaben bei der Nachwuchsbildung"

(25.11.10) - Eine Drittmittelfinanzierung kann aus Sicht der Deutschen Bundesregierung die Grundfinanzierung an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen nicht ersetzen. Jedoch sei sie ein "unverzichtbares Element des wissenschaftlichen Wettbewerbs und der Profilbildung der zentralen Akteure im deutschen Wirtschaftssystem", schreibt die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (17/3655) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/3381). Einzelheiten der Finanzierung und Steuerung der Hochschulen obliege den Ländern.

Welches Verhältnis zwischen Grund- und Drittmittelfinanzierung sinnvoll ist, richtet sich laut Antwort nach den Besonderheiten der jeweiligen Hochschule. Für die außeruniversitären Forschungseinrichtungen kann die Bundesregierung nach eigenem Bekunden keine Strukturverschiebung von Grund- und Drittmittelfinanzierung erkennen. Grundsätzlich strebe sie "ein den jeweiligen Aufgaben angemessenes Verhältnis" an.

Der Anteil befristeter Beschäftigungsverhältnisse in außeruniversitären Forschungseinrichtungen sei eine "Konsequenz der gewachsenen Aufgaben bei der Nachwuchsbildung".

Der Anteil der befristeten Beschäftigungsverhältnisse bei der Max-Planck-Gesellschaft, der Fraunhofer Gesellschaft, der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren und der Leibniz-Gemeinschaft liegen der Antwort zufolge zwischen 53 und 69 Prozent. Bei den Hochschulen falle die Entscheidung über Umfang und Ausgestaltung von angebotenen Arbeitsverhältnissen in die Verantwortung der jeweiligen Einrichtungen.

Nach Auffassung der Bundesregierung sind "die Rahmenbedingungen für Beschäftigungsverhältnisse im deutschen Wissenschaftssystem insgesamt attraktiv und konkurrenzfähig". (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen