Frauen in Top-Führungspositionen


CDU/CSU und FDP fordern Realisierung des Gleichberechtigungsgrundsatzes
Die Fraktionen sprechen sich gegen die bestehenden Unterschiede bei Gehältern von Frauen und Männern aus

(26.03.12) - Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP fordern die Bundesregierung in einem gemeinsamen Antrag (17/8879) auf, auf der Grundlage des Ersten Gleichstellungsberichtes vom Juni 2011 "einen Rahmenplan zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in allen Phasen des Lebenslaufs" vorzulegen. Mehr als 60 Jahre nach Aufnahme des uneingeschränkten Gleichberechtigungsgrundsatzes in das Grundgesetz sei die gleichberechtigte Teilhabe "noch immer keineswegs selbstverständlich gewährleistet".

Die Fraktionen sprechen sich gegen die bestehenden Unterschiede bei Gehältern von Frauen und Männern aus. Die Regierung soll die Entgeltunterschiede weiter erforschen und entsprechenden Handlungsbedarf identifizieren. Zudem sollen Maßnahmen ergriffen werden, um ungleiche Lebensrisiken von Frauen und Männern abzubauen, insbesondere eine eigene und zufriedenstellende Alterssicherung müsse ermöglicht werden.

Nach dem Willen von CDU/CSU und FDP soll die Regierung Handlungsmöglichkeiten erarbeiten, um die mangelnde Repräsentanz von Frauen in Top-Führungspositionen in Wirtschaft, Verwaltung, Justiz, Politik und Wissenschaft zu beseitigen. Bestehende Programme wie "Girls‘ Day" und Boys‘ Day", die das Berufswahlspektrum von Mädchen und Jungen erweitern, sollen fortgesetzt, evaluiert und weiterentwickelt werden.

Union und der Liberale fordern die Regierung auf, zukünftig in jeder Legislaturperiode einen Gleichstellungsbericht vorlegen. Mit den Vorbereitungen für den zweiten Bericht sei unmittelbar zu beginnen. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

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    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

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    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

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    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

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