Experten uneinig über Leiharbeitsmarkt


Als Flexibilisierungsinstrument für den Arbeitsmarkt angelegt die die Leiharbeit oft zur Auslagerung der Unternehmensrisiken zulasten der Arbeitskräfte
Mit dem "dramatischen Anstieg" des Anteils von Arbeitskräften im Niedriglohnbereich innerhalb der Zeitarbeitsbranche steige auch die Zahl der Aufstocker


(25.03.11) - Die Situation auf dem Markt für Leiharbeit ist von Sachverständigen bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales gegensätzlich beurteilt worden. Während etwa die Zeitarbeitsverbände kaum Nachbesserungsbedarf sahen, sprachen sich unter anderem die Vertreter der Gewerkschaften für weitere gesetzliche Regelungen aus. Gegenstand der Anhörung waren ein Gesetzentwurf der Deutsche Bundesregierung (17/4804) sowie der Fraktion Die Linke (17/3752).

Kritik am Gesetzentwurf der Regierung äußerte dabei Professor Franz Josef Düwell. Der Entwurf enthalte schwere handwerkliche Mängel, monierte er. Insbesondere das Fehlen möglicher Sanktionen verstoße gegen die zu Grunde liegende EU-Richtlinie. Auch die Vorgabe aus der Richtlinie, dem überlassenen Arbeitnehmer Zutritt zum Betriebsrat des Entleiherunternehmens zu gewährleisten, finde sich nicht im Entwurf der Regierung.

Oliver Burkhard von der IG Metall sah eine naturgemäße Einschränkung der betrieblichen Mitbestimmung der Leiharbeitskräfte. "Einerseits werden sie in der Praxis durch schlechtere Bezahlung im Vergleich zur Stammbelegschaft benachteiligt, andererseits sind sie bestrebt, sich dauerhaft in den Unternehmen zu etablieren", sagte er. Außerdem gehe die befristete Beschäftigung von Leiharbeitern auch auf Kosten der Stammbelegschaft in den Betrieben und trage zu einer Verdrängung bei.

Auch Annelie Buntenbach, Vorstandsmitglied beim Deutschen Gewerkschaftsbund, sah Nachbesserungsbedarf und betonte, eine Lohnuntergrenze "bedeutet lediglich, dass es auf dem Arbeitsmarkt keine weitere Unterbietung im Lohnbereich gibt". Ansonsten impliziere sie keine Verbesserung der bestehenden Zustände. Buntenbach sprach sich daher für "gleichen Lohn für gleiche Arbeit" aus. Jedoch ließe sich dies oftmals nicht über Tarifverträge lösen, da diese häufig unterboten würden. Daher bedürfe es einer gesetzlichen Klarstellung.

Dagegen sprach sich Roland Wolf von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände für eine Lösung unmittelbar zwischen den Tarifparteien aus. Diese seien besser geeignet, die bestehenden Fragen zu lösen als der Gesetzgeber. "Bestes Beispiel hierfür sind die bestehenden Tarifverträge zwischen den Gewerkschaften und den Zeitarbeitsunternehmen", sagte er.

Ulrich Walwei vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung sagte, der Erfolg des Instruments Zeitarbeit messe sich vor allem auch daran, ob es sich als Brücke in die Beschäftigung eignet. Dem widersprach Buntenbach. Dies träfe lediglich auf sieben bis zehn Prozent der Beschäftigten im Zeitarbeitssektor zu, betonte sie.

Großes Potenzial sah Werner Stolz vom Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen in seiner Branche, insbesondere bei der Weiterqualifizierung. Stolz lobte die Implementierung entsprechender Maßnahmen im bestehenden Tarifvertrag. "Den Menschen muss geholfen werden, sich weiter zu entwickeln", forderte er.

Äußerst kritisch beurteilte der Soziologe Hajo Holst von der Friedrich-Schiller-Universität Jena die Entwicklung in der Zeitarbeitsbranche. "Ursprünglich war der Einsatz von Leiharbeitern als Flexibilisierungsinstrument für den Arbeitsmarkt angelegt", sagte er. "Mittlerweile dient er jedoch vor allem zur Auslagerung der Unternehmensrisiken zulasten der Arbeitskräfte." Als Gegenmaßnahme sprach Holst sich für die Einführung einer Höchstdauer der Überlassung sowie für die Einschränkung der Befristungsmöglichkeiten aus.

Gerhard Bosch, Professor am Institut für Soziologie der Universität Duisburg-Essen, betonte, mit dem "dramatischen Anstieg" des Anteils von Arbeitskräften im Niedriglohnbereich innerhalb der Zeitarbeitsbranche steige auch die Zahl der Aufstocker. Diese "fehlgeleitete Subvention", mit der diejenigen Betriebe, die ihre Zeitarbeitskräfte schlecht bezahlten, zusätzlich entlastet würden, müsse die Bundesregierung korrigieren. (Deutsche Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen