Selbstzahlerleistungen im Gesundheitswesen
Grüne fragen nach Entwicklung der individuellen Gesundheitsleistungen
Gefahr einer "tendenziösen Information und Aufklärung" seitens der Ärzte?
(24.07.12) - Individuelle Gesundheitsleistungen, bekannt als "IGel"-Leistungen, sind Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/10266). Dabei handelt es sich um Selbstzahlerleistungen für die keine Leistungspflicht von Seiten der Krankenkassen besteht und die von den Versicherten selbst übernommen werden müssen. Nach repräsentativen Umfragen werden damit, schreiben die Grünen, jährlich rund 1,5 Milliarden Euro von den Vertragsärztinnen und -ärzten eingenommen.
Da viele Patientinnen und Patienten nicht in der Lage seien, zu beurteilen, inwieweit sie diese Leistungen wirklich benötigten, bestehe dabei die Gefahr einer "tendenziösen Information und Aufklärung" seitens der Ärzte, heißt es in der Kleinen Anfrage zur Begründung. Die Abgeordneten möchten daher wissen, wie die Regierung die Entwicklung dieser Leistungen einschätzt und wie sie die Tatsache bewertet, dass entgegen den bestehenden Regelungen schätzungsweise 50 bis 80 Prozent dieser Leistungen ohne schriftliche Vereinbarungen zustande kommen. (Deutscher Bundestag: ra)
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.