Banker-Boni werden begrenzt


Finanzausschuss: Gesetzentwurf über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen ist durch
Vergütungssystem bei den Banken gehöre mit zu den Ursachen der Finanzkrise


(23.06.10) - Der Finanzausschuss hat dem von der Deutscher Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen (17/1291, 17/1457) mit einigen Änderungen zugestimmt. Für den Entwurf, mit dem die Bonuszahlungen an Manager von Banken und Versicherungen begrenzt werden sollen, stimmten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP, während SPD- und Linksfraktion sich der Stimme enthielten und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Entwurf ablehnte.

Die CDU/CSU-Fraktion wies darauf hin, Ziel der von ihr und der FDP-Fraktion gemeinsam gestellten Änderungsanträge sei die Klarstellung, dass tarifvertraglich vorgesehene Leistungen nichts mit dem Gesetz zur Boni-Begrenzung zu tun hätten.

Damit habe man eine Anregung aus der öffentlichen Anhörung berücksichtigt. Die Koalition wolle nicht an das 13. oder 14. Monatsgehalt der Tarifbeschäftigten gehen.

Ein weiteres Problem konnte nach Darstellung von CDU/CSU- und FDP-Fraktion unter anderem aus verfassungsrechtlichen Gründen noch nicht gelöst werden. Wenn zum Beispiel eine Bank in eine Schieflage gerate und die Bonus-Zahlung an einen Manager von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verboten werde, könnte der Manager die Zahlung nach wirtschaftlicher Gesundung des Unternehmens nachfordern. Die dafür erforderliche Gesetzesänderung könne nicht in diesem Gesetz, sondern müsse an anderer Stelle vorgenommen werden, erläuterte die Unionsfraktion.

Die SPD-Fraktion begrüßte den Gesetzentwurf im Grundsatz und nannte eine Regelung zur Begrenzung der Banker-Boni "überfällig". Das Vergütungssystem bei den Banken gehöre mit zu den Ursachen der Finanzkrise.

Auch nach Ansicht der FDP-Fraktion geht es darum, Fehlanreize, die sich aus den Vergütungssystemen ergeben, zu beseitigen.

Die Linksfraktion begrüßte die Klarstellung für Tarifleistungen und bezeichnete den Entwurf als Schritt in die richtige Richtung, der jedoch noch nicht weit genug gehe. Es sollten Höchstverdienstgrenzen für Chefs gezogen werden. So sollten Chefs nicht mehr als das 20-fache des Durchschnittsgehalts aller Beschäftigten verdienen.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisierte die von der Linksfraktion favorisierte Boni-Steuer. Sie lasse sich umgehen. Die Fraktion zeigte sich mit dem Gesetzentwurf sehr unzufrieden, weil die Interessen der Kunden stärker berücksichtigt werden müssten. Es gebe Vergütungssysteme, die dazu führen würden, dass Kunden nicht gut beraten würden.

Weitere Anträge der SPD-Fraktion (17/526) gegen ungerechte Banker-Boni, der Linksfraktion (17/452) zur Einführung einer Boni-Steuer und ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurden jeweils mit der Mehrheit von CDU/CSU- und FDP-Fraktion abgelehnt. (Deutscher Bundestag: ra)


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