Banker-Boni werden begrenzt


Finanzausschuss: Gesetzentwurf über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen ist durch
Vergütungssystem bei den Banken gehöre mit zu den Ursachen der Finanzkrise


(23.06.10) - Der Finanzausschuss hat dem von der Deutscher Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen (17/1291, 17/1457) mit einigen Änderungen zugestimmt. Für den Entwurf, mit dem die Bonuszahlungen an Manager von Banken und Versicherungen begrenzt werden sollen, stimmten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP, während SPD- und Linksfraktion sich der Stimme enthielten und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Entwurf ablehnte.

Die CDU/CSU-Fraktion wies darauf hin, Ziel der von ihr und der FDP-Fraktion gemeinsam gestellten Änderungsanträge sei die Klarstellung, dass tarifvertraglich vorgesehene Leistungen nichts mit dem Gesetz zur Boni-Begrenzung zu tun hätten.

Damit habe man eine Anregung aus der öffentlichen Anhörung berücksichtigt. Die Koalition wolle nicht an das 13. oder 14. Monatsgehalt der Tarifbeschäftigten gehen.

Ein weiteres Problem konnte nach Darstellung von CDU/CSU- und FDP-Fraktion unter anderem aus verfassungsrechtlichen Gründen noch nicht gelöst werden. Wenn zum Beispiel eine Bank in eine Schieflage gerate und die Bonus-Zahlung an einen Manager von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verboten werde, könnte der Manager die Zahlung nach wirtschaftlicher Gesundung des Unternehmens nachfordern. Die dafür erforderliche Gesetzesänderung könne nicht in diesem Gesetz, sondern müsse an anderer Stelle vorgenommen werden, erläuterte die Unionsfraktion.

Die SPD-Fraktion begrüßte den Gesetzentwurf im Grundsatz und nannte eine Regelung zur Begrenzung der Banker-Boni "überfällig". Das Vergütungssystem bei den Banken gehöre mit zu den Ursachen der Finanzkrise.

Auch nach Ansicht der FDP-Fraktion geht es darum, Fehlanreize, die sich aus den Vergütungssystemen ergeben, zu beseitigen.

Die Linksfraktion begrüßte die Klarstellung für Tarifleistungen und bezeichnete den Entwurf als Schritt in die richtige Richtung, der jedoch noch nicht weit genug gehe. Es sollten Höchstverdienstgrenzen für Chefs gezogen werden. So sollten Chefs nicht mehr als das 20-fache des Durchschnittsgehalts aller Beschäftigten verdienen.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisierte die von der Linksfraktion favorisierte Boni-Steuer. Sie lasse sich umgehen. Die Fraktion zeigte sich mit dem Gesetzentwurf sehr unzufrieden, weil die Interessen der Kunden stärker berücksichtigt werden müssten. Es gebe Vergütungssysteme, die dazu führen würden, dass Kunden nicht gut beraten würden.

Weitere Anträge der SPD-Fraktion (17/526) gegen ungerechte Banker-Boni, der Linksfraktion (17/452) zur Einführung einer Boni-Steuer und ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurden jeweils mit der Mehrheit von CDU/CSU- und FDP-Fraktion abgelehnt. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen