"Adhocracy" wird installiert


Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft": Beteiligungssystem "Adhocracy" soll eingeführt werden
Die Beteiligungsplattform soll nun außerhalb des Bundestages eingerichtet werden


(25.02.11) - Um zu einer stärkeren Online-Beteiligung der Öffentlichkeit an der Arbeit der Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft" zu gelangen, soll eine Online-Arbeitsgruppe die Einführung des Beteiligungssystems "Adhocracy" vorbereiten. Dies beschloss die Enquete-Kommission mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, FDP und SPD.

Schon am 13. September 2010 hatte die Kommission sich einstimmig dafür ausgesprochen, "Adhocracy" - ein Internet-Tool des Herstellers Liquid Democracy - einzusetzen. Die IuK-Kommission des Ältestenrates hatte jedoch am 27. Januar 2011 die Einführung des Projektes auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages mit dem Verweis auf zu hohe Kosten und eine lange Einführungszeit abgelehnt. Daraufhin hatten Sachverständige aller fünf Fraktionen eine Beschlussvorlage vorgelegt, mit dem Angebot, die Plattform kostenfrei und innerhalb von zwei Tagen in Zusammenarbeit mit den Entwicklern von Adhocracy zur Verfügung zu stellen.

Die Beteiligungsplattform soll nun außerhalb des Bundestages eingerichtet werden. In der auf Betreiben der Koalitionsfraktionen geänderten Beschlussfassung ist jedoch nun nicht mehr von einem offiziellen Werkzeug der Enquete-Kommission die Rede.

Vornehmlich Vertreter der Oppositionsfraktionen übten Kritik an der Entscheidung der IuK-Kommission. Mit "fadenscheinigen Argumenten" sei die Installation von Adhocracy "abgepfiffen" worden, sagte Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen). Er sprach sich dafür aus, den Vorschlag der fünf Sachverständigen anzunehmen, statt "mit weiteren Modifikationen Zeit zu schinden". Die Abgeordnete der Linksfraktion Halina Wawzyniak, kritisierte, dass trotz einstimmigen Votums des Fachgremiums Adhocracy an der Mehrheit der IuK-Kommission gescheitert sei. Auch Wawzyniak plädierte dafür, dem Sachverständigenantrag zuzustimmen.

Die Ablehnung durch den Ältestenrat sei ein Rückschlag beim Bemühen um mehr Online-Beteiligung gewesen, sagte der SPD-Abgeordnete Lars Klingbeil. Er habe bei den Diskussionen um Adhocracy neben dem finanziellen Argument und dem Zeitargument auch immer wieder von einem "Angriff auf die repräsentative Demokratie" gehört. Vor einem solchen Denken könne er jedoch nur warnen, sagte Klingbeil.

Auch Jimmy Schulz (FDP) zeigte sich enttäuscht, "dass uns der Schritt zu mehr Beteiligung verbaut wurde". Er begrüße daher den Vorschlag der Sachverständigen, auch wenn dieser noch kleinere Änderungen benötige. Um "nicht noch einmal mit dem selben Kopf gegen die selbe Wand zu rennen" seien die Änderungen an dem von den Sachverständigen vorgelegten Antrag nötig, sagte der Unionsabgeordnete Jens Koeppen. Die Online-AG solle nun Adhocracy installieren, damit die Plattform "zeitnah" zur Verfügung gestellt werden könne. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen