Deregulierung der Werbung gescheitert


FDP-Antrag zur Werbeverbot im öffentlich-rechtlichen und Werbefreiheit im privaten Rundfunk wurde abgelehnt
Forderung nach einer Liberalisierung des Glücksspielvertrages wurde kritisiert


(22.06.09) - Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk soll es nach Meinung des Ausschusses für Kultur und Medien weiter geben. Ein FDP-Antrag (16/12472) für ein Werbeverbot im öffentlich-rechtlichen und Werbefreiheit im privaten Rundfunk wurde am Mittwochnachmittag mit den Stimmen aller Fraktionen gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt.

Union, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten darin überein, dass die Pressevielfalt nicht durch eine größere Werbefreiheit im Privatfunk gefördert werde. Die FDP-Fraktion betonte dagegen, dass Werbung als Einkommensfaktor für die Medien eine hohe Bedeutung habe und somit zum Erhalt der Medienvielfalt beitrage.

"Der Antrag macht das Bewusstsein deutlich, dass Medien für die FDP nur ein Wirtschaftsfaktor sind", hieß es von Seiten der Union. Sie halte den Antrag für widersprüchlich, weil er zum einen Werbefreiheit fordere, zum anderen die Werbung aus öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Radiosendern verbannen wolle.

Auch die Forderung nach einer besseren Selbstkontrolle der Medien sei unverständlich, wenn es im gleichen Antrag heiße, die Selbstkontrolle habe sich bewährt. "Wenn man mehr Werbung will, wird das Programm weniger", ergänzte die SPD-Fraktion. Sie kritisierte zudem die Forderung nach einer Liberalisierung des Glücksspielvertrages. Mit den staatlichen Lotterien würden viele Sportvereine gefördert, die ansonsten nicht existieren könnten.

Die Linke sagte, eine Deregulierung der Werbung sei "einfach nicht der richtige Weg, um Vielfalt und breite kulturelle Angebote zu fördern". Auch die Grünen meinten, mit einer einseitigen Werbefreiheit für Privatsender finde lediglich eine "Umschichtung der Mittel", aber keine Verbesserung statt.

Die FDP-Fraktion verteidigte ihre Initiative mit dem Hinweis, die öffentlich-rechtlichen Anstalten seien durch Gebühreneinnahmen in Höhe von acht Milliarden Euro jährlich den Privatsendern gegenüber besser gestellt. Ein hauptamtliches Kontrollgremium für öffentlich-rechtliche Sender sei notwendig, da die bisherigen Mitglieder der Aufsichtsgremien zu wenig Zeit für die Aufgabe hätten. Sportvereine würden vielfach von Unternehmen gefördert, seien also nicht allein auf Lotterien angewiesen. Einer Liberalisierung des Glücksspielvertrages stehe demnach nichts im Wege. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen