Bezahlt würden nur noch Behandlungen in Notfällen


Private Krankenversicherung plädiert für Nichtzahlertarif: Die von Nichtzahlern verursachte Schuldensumme sei auf 550 Millionen Euro angewachsen
Verbraucherzentrale Bundesverband: Erwägen, ob Nichtzahlern nach einer gewissen Wohlverhaltensphase eine Entschuldung gewährt werde


(20.03.12) - Die Private Krankenversicherung (PKV) dringt auf die Einführung eines eigenen Tarifs für säumige Versicherte. Wie im Rahmen eines Expertengesprächs im Gesundheitsausschuss deutlich wurde, setzt sich der Verband der PKV für einen sogenannten Nichtzahlertarif in Höhe von rund 100 Euro pro Monat ein. Bezahlt würden dann nur noch Behandlungen in Notfällen.

Der PKV-Verband erörterte in der Sitzung, dass es inzwischen 144.000 Nichtzahler gebe – also solche Versicherte, die drei Monate oder länger ihren Beitrag schuldig geblieben seien. Die von Nichtzahlern verursachte Schuldensumme sei auf 550 Millionen Euro angewachsen. Eine Kündigung säumiger Versicherter sei seit Einführung der Versicherungspflicht im Jahr 2009 nicht mehr möglich. Weiter hieß es, bislang landeten Versicherte in der Regel im Basistarif, wenn sie ihre Beiträge auch nach einem Jahr nicht nachgezahlt haben. Aufgrund des hohen Beitragssatzes von rund 600 Euro pro Monat im Basistarif stiegen die Schulden des einzelnen Versicherten dann gegebenenfalls weiter deutlich an, erläuterte der Verband.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erachtete einen Nichtzahlertarif grundsätzlich als sinnvoll. Sie wies aber zugleich darauf hin, dass damit das Problem der Beitragsschuld nicht wirklich in den Griff zu bekommen sei. Vielmehr sei zu erwägen, ob Nichtzahlern nach einer gewissen Wohlverhaltensphase eine Entschuldung gewährt werde.

Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) erläuterte während des Expertengesprächs, dass es das Problem der Nichtzahler auch in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gebe. Im vergangenen Jahr sei ein Schaden von rund einer Milliarde Euro aufgelaufen, unterstrich das WIdO. Allerdings sei das Solidarsystem im Gegensatz zur PKV automatisch in der Lage, die Fehlbeträge auszugleichen. Der PKV-Verband bestätigte, dass die Beitragszahlungsausfälle nicht auf die anderen Versicherten umgelegt werden dürften. Vielmehr müssten zum Ausgleich Unternehmensmittel herangezogen werden. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen