Subventionen & Vergesellschaftung der Folgekosten
Uranabbau nicht Kohlendioxid-neutral: SPD-Fraktion gegen Subventionierung der Atomenergie durch EU
Gleichstellung der Atomenergie mit erneuerbaren Energien
(18.05.12) - Die Deutsche Bundesregierung soll sich beim europäischen Rat für Verkehr, Telekommunikation und Energie am 15. Juni klar gegen eine Gleichstellung der Atomenergie mit Erneuerbaren Energien und gegen jedwede Subventionierung vorhandener oder geplanter Atomkraftwerke aussprechen. Dies fordert die SPD-Fraktion in einem Antrag (17/9554). Gleichzeitig soll sie auf eine Weiterentwicklung der Energiewende hinwirken.
In ihrem Antrag verweist die Fraktion auf die von der dänischen Ratspräsidentschaft erbetenen Stellungnahmen zum EU-Energiefahrplan bis 2050. Vier Mitgliedstaaten (Großbritannien, Frankreich, Polen und Tschechien) hätten sich darin für eine Gleichstellung der Atomenergie mit erneuerbaren Energien ausgesprochen.
Beide Energieformen seien kohlendioxidneutral und damit wichtige Mittel gegen den Klimawandel, zitiert die SPD-Fraktion die Haltung der vier EU-Mitgliedsländer, die deshalb vorgeschlagen hätten, die finanzielle Förderung des Abbaus der Kohlendioxid-Emissionen technologiefrei erfolgen zu lassen.
"Die Motivation hinter dieser Forderung ist jedoch ökonomischer Natur", stellt die SPD-Fraktion in ihrem Antrag fest. Alte abgeschriebene Reaktoren seien nur durch die Milliardensubventionen und die Vergesellschaftung der Folgekosten profitabel. Der Neubau vor Reaktoren rechne sich dagegen nicht, da er teurer sei und länger dauere als bei jedem anderen Kraftwerk, gleichzeitig aber durch die Entwicklung der erneuerbaren Energien in Zukunft kein Preisvorteil mehr bestehe. "Atomenergie ist nicht nur viel zu gefährlich, sondern auch schlichtweg nicht wettbewerbsfähig", argumentiert die SPD-Fraktion und verweist auf mehrere Beispiele. Außerdem sei die Atomenergie wegen des hohen Energieverbrauchs beim Uranabbau nicht Kohlendioxid-neutral. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.