Kritik am maschinellen Risikomanagement


Bundesrechnungshof kritisiert hohe Zahl von Änderungen im Steuerrecht - Vereinfachungen im Steuerrecht habe es dagegen nur punktuell gegeben
Untersuchung: Von 7,5 Änderungen des Einkommensteuerrechts pro Jahr auf fast 10 Änderungen pro Jahr gesteigert


(16.02.12) - Der gesetzmäßige Vollzug der Steuergesetze bei der Veranlagung der Arbeitnehmer ist weiterhin nicht gegeben. Zu diesem Ergebnis kommt ein als Unterrichtung (17/8429) vorgelegter Bericht des Bundesrechnungshofes. Ein "kompliziertes und sich rasch wandelndes Steuerrecht" habe die Arbeit der Veranlagungsstellen und den Vollzug der Steuergesetze erheblich erschwert, heißt es darin.

So stellt der Bundesrechnungshof fest, dass vom Bundesbeauftragten für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung in einer früheren Untersuchung 7,5 Änderungen des Einkommensteuerrechts pro Jahr festgestellt worden seien. "Nunmehr hat sich die durchschnittliche jährliche Änderungshäufigkeit auf fast zehn Änderungen pro Jahr erhöht", schreibt der Bundesrechnungshof. Die Beschäftigten der Finanzämter hätten neben den vielen Gesetzesänderungen zahlreiche neue Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums aufnehmen und anwenden müssen. Weiter heißt es, die Beschäftigten "mussten geschult werden und sich immer wieder auf neue Verfahren und Vordrucke einstellen". Vereinfachungen im Steuerrecht habe es dagegen nur punktuell gegeben.

Kritik übt der Rechnungshof auch am maschinellen Risikomanagement der Finanzämter bei der Arbeitnehmerveranlagung. Das Risikomanagement besteht aus einem programmgesteuerten Filter, der im Wesentlichen anhand von Wertgrenzen bestimmt, ob die Steuer maschinell festgesetzt wird (risikoarmer Fall) oder ob der Fall durch Beschäftigte der Finanzämter persönlich zu prüfen ist (risikobehafteter Fall). Der Bundesrechnungshof kommt zu dem Ergebnis, dass die als risikoarm eingestuften Fälle häufig unschlüssige Angaben enthalten hätten. Der Anteil der unschlüssigen Fälle habe bei den unterschiedlichen Werbungskosten zwischen 34 und 100 Prozent gelegen.

"Das zeigt, dass die Finanzbehörden mit dem derzeitigen Risikomanagement ein Verfahren gewählt haben, das bestimmte Sachverhalte systematisch ohne jede Prüfung durchwinkt, wenn festgelegte Wertgrenzen nicht überschritten sind", schreibt der Bundesrechnungshof. Bei der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen habe dies dazu geführt, dass sie in 80 bis 90 Prozent der Fälle gewährt worden sei, ohne dass die Finanzämter die Anspruchsvoraussetzungen im Einzelfall geprüft hätten. (Deutscher Bundestag: ra)


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