Mehr Transparenz bei Rüstungsexporten
Compliance im Außenhandel: Grüne fordern Kontrolle von Rüstungsexporten
Kriterien der Rüstungsexportrichtlinie würden gesetzlich verankert und in das Außenwirtschaftsgesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz
(15.05.12) - Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt einen Gesetzentwurf (17/9412), mit dem man Rüstungsexporte kontrollieren kann. Sie schreibt in ihrer Vorlage, die Kriterien der Rüstungsexportrichtlinie würden gesetzlich verankert und in das Außenwirtschaftsgesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz integriert. Dies betreffe insbesondere die Menschenrechtslage im Empfängerland und die Gefahr der inneren Repression.
Die Berichte der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag sollten vierteljährlich bis spätestens zum nächsten Quartalsende erfolgen. Die Ressortzuständigkeit für Rüstungsexporte werde dem Auswärtigen Amt übertragen, fordern die Grünen.
Die Bundestag werde vor einer beabsichtigten Rüstungsexportgenehmigung bei besonders "sensiblen Exporten" unterrichtet und würde die Möglichkeit zur Stellungnahme erhalten. Das Recht der Bundesregierung in Kenntnis einer negativen Stellungnahme des Parlaments, "aus wichtigen außen- oder sicherheitspolitischen Gründen eine abweichende Entscheidung" zu treffen, bleibe "unberührt".
Es werde ferner ein fachpolitisches Gremium zur Rüstungsexportpolitik eingerichtet. Die Geheimhaltung von Entscheidungen über Rüstungsexporte sei abzuschaffen. Sei eine Genehmigung abschließend erteilt, müsse diese stets bekannt gegeben und begründet werden. Die Grünen fordern darüber hinaus, dass keine Hermesbürgschaften für Rüstungs- und Kriegswaffenexporte erteilt werden dürfe. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.