Gegen strukturelle Schwächen der Währungsunion


Sachverständige über Fiskalpakt und permanenten Euro-Rettungsschirm ESM uneinig
Kritik: Die im Fiskalpakt implizit festgeschriebene langfristige Schuldenstandsquote von rund 30 Prozent habe keine ökonomische Rechtfertigung


(15.05.12) - Über den Europäischen Fiskalpakt und den permanenten Euro-Rettungsschirm ESM sind die Experten unterschiedlicher Meinung. So geht für viele Sachverständige der ESM noch nicht weit genug. Dies wurde am Montag bei einer öffentlichen Anhörung des Haushaltsausschusses deutlich. Dabei ging um insgesamt vier Gesetzentwürfe der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP zu dem Vertrag vom 2. März 2012 über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion (17/9046), zum Gesetzentwurf zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus ESM (17/9045), zur finanziellen Beteiligung am ESM (17/9048) und zur Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes (17/9049). Weiter ging es zudem um die Ausgestaltung der Parlamentsbeteiligung.

Für den Leiter des derzeitigen Euro-Rettungsschirmes EFSF, Klaus Regling, ist sowohl der Fiskalpakt als auch der ESM entscheidend für die Zukunft der Wirtschafts- und Währungsunion. Es sei wichtig, dass der ESM "pünktlich kommt". Vorgesehen ist bisher der 1. Juli 2012. "Jede Verzögerung würde sicherlich negativ auf die Märkte wirken", sagte er.

Regling betonte, dass der ESM gegenüber dem aktuellen Rettungsschirm EFSF Vorteile habe. Damit werde die Währungsunion besser funktionieren als vor der Krise. Die weltweite Finanz- und Schuldenkrise habe die strukturellen Schwächen der Währungsunion "schonungslos" offengelegt. Die Eurozone habe darauf mit einem Dreiklang aus nationalen Reformen, europäischen Maßnahmen und der Einrichtung eines Krisenbewältigungsmechanismus "entschlossen" reagiert.

Für Professor Peter Bofinger, Universität Würzburg, ist der ESM "besser als nichts". Allerdings hielt er das Volumen für nicht ausreichend, um die Risiken umfassend einzudämmen. Eine deutlich bessere Lösung sei der Schuldentilgungspakt, der von dem Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung vorgeschlagen wurde, zu dem Bofinger ebenfalls gehört.

Bofinger kritisierte in seiner schriftlichen Stellungnahme, dass die von der Bundesregierung gewählte Therapie zur Bewältigung der Krise nicht nur unzureichend, sondern vielmehr kontraproduktiv gewesen sei. Diese habe zu einer immer größeren Verunsicherung der Märkte und einer immer ungünstigeren wirtschaftlichen Verfassung der Problemländer geführt.

Thomas Mayer, Chef-Volkswirt der Deutschen Bank, betonte, dass der ESM "im Notfall" Zugang zu Krediten der EZB haben müsse. Angesichts der begrenzten Mittel der ESM sei nämlich zu befürchten, dass große Liquiditätskrisen damit nicht bewältigt werden könnten. Im schlimmsten Falle hätte dann auch die ESM keinen Zugang zum Kapitalmarkt mehr, so dass die EZB erneut eingreifen müsse.

Für Karsten Wendorff von der Deutschen Bundesbank gehören beide Instrumente (Fiskalpakt, ESM) zusammen. Der ESM könne dazu beitragen, Gefahren für die Finanzstabilität im Euro-Raum zu begrenzen. Allerdings würde dadurch der grundsätzlich in der EWU geltende Haftungsausschluss geschwächt.

Silke Tober vom Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) in der Hans-Böckler-Stiftung hält den Fiskalpakt und den ESM-Vertrag zur Überwindung der Krise für nicht zielführend. Bisher sei nur Zeit gekauft worden. Sie kritisierte, dass die im Fiskalpakt implizit festgeschriebene langfristige Schuldenstandsquote von rund 30 Prozent keine ökonomische Rechtfertigung habe. Auch sei der ESM nicht in der Lage, Vertrauen wiederherzustellen: Er sei vom Volumen her zu gering und einzelne Regelungen würden das Vertrauen der Märkte untergraben. Künftige Krisen würden beide Vertragswerke nicht verhindern können, da sie zu eng auf die Verschuldung des Staates gerichtet seien, betonte sie.

Für Professor Claudia M. Buch von der Universität Tübingen hat die Krise auch gezeigt, dass solide Staatsfinanzen allein nicht ausreichen würden. Vielmehr müssten zusätzlich die Verschuldungsanreize des privaten Sektors begrenzt werden.

Die Koalitionsfraktionen legten unter anderem einen Änderungsantrag zum ESM-Finanzierungsgesetz vor, in dem die Parlamentsbeteiligung (Plenum, Haushaltsausschuss, Sondergremium) präzisiert wird. Er lehnt sich im Wesentlichen an das Gesetz zum EFSF an. Die Sachverständigen äußerten sich unterschiedlich, inwieweit die Gesetzentwürfe zum Fiskalpakt und zum ESM einer wahrscheinlichen verfassungsgerichtlichen Prüfung standhalten werden.

Die Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen hatten vor der Sitzung erfolglos beantragt, die Anhörung zu verschieben, da notwendige Informationen zum Fiskalpakt noch nicht vorgelegt worden seien.

Nach den weiteren Beratungen im Haushaltsausschuss in der kommenden Sitzungswoche will der Bundestag am 25. Mai abschließend über die Gesetzentwürfe beraten. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen