Gesetzliche Vergütungsansprüche einführen
Urheberrecht muss nach Ansicht der Linksfraktion umfassend modernisiert werden
Rechtliche Stellung der Urheber im Verwertungsprozess verbessern
(14.07.11) - Die Linksfraktion fordert die Bundesregierung auf, die Initiative für eine "umfassende Modernisierung" des Urheberrecht (UrhR) zu ergreifen. Dazu hat die Fraktion einen Antrag (17/6341) vorgelegt. Es sollten geeignete Formen gefunden werden, um die Öffentlichkeit "in besonderem Maße in die Beratungen einzubeziehen".
Hierfür seien digitale Medien eine sinnvolle Basis, argumentiert die Fraktion. Ziel der Initiative solle sein, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit die es gelinge, die rechtliche Stellung der Urheber im Verwertungsprozess zu verbessern. Es müssten unter anderem unabdingbare sowie von Verbotsrechten unabhängige gesetzliche Vergütungsansprüche eingeführt werden. Somit werde sichergestellt, dass Urheber gemäß dem Beteiligungsprinzip in allen Fällen der kommerziellen Werknutzung angemessen vergütet werden. Weiter seien Maßnahmen zur Sicherung eines freien und ungehinderten Zugangs zu Informationen und Wissen zu ergreifen. Es seien weiter die Rechte von Nutzern, insbesondere im nichtkommerziellen Bereich, zu stärken.
Die Linksfraktion stellt fest, das geltende UrhR stoße im Zeitalter der Digitalisierung an seine Grenzen. Den grundsätzlichen Anspruch, Kreativschaffende zu schützen und ihre Vergütung zu sichern, könne es immer weniger einlösen. Zudem werde es den veränderten technischem Gegebenheiten und "Akteurskonstellationen" einer digitalisierten Gesellschaft nicht mehr gerecht. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).