Arbeitsverhältnisse von Praktikanten
SPD-Fraktion will Praktikanten mehr Rechte einräumen
"Ausbeutung junger Menschen beim Berufseinstieg" müsse verhindert werden
(12.11.10) - Praktikanten sollen nach dem Willen der SPD-Fraktion mehr Rechte bekommen. In einem Antrag (17/3482) schlägt sie die Fraktion entsprechende Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Berufsbildungsgesetz (BBiG) vor.
Danach soll im BGB eine sich an der Rechtsprechung orientierende Definition des Praktikums und die Pflicht zur angemessenen Vergütung aufgenommen werden. Praktikanten müssten mindestens 350 Euro brutto monatlich verdienen; ihre Zeit der Betriebszugehörigkeit im Rahmen eines Praktikums sollte nach dem Kündigungsschutzgesetz auf das anschließende Arbeitsverhältnis angerechnet werden, schreiben die Parlamentarier.
Lassen Tatsachen vermuten, dass nicht ein Praktikum vorliegt, sondern ein Arbeitsverhältnis, habe der Arbeitgeber die Beweislast für das Gegenteil zu tragen, fordert die SPD-Fraktion und verlangt, dass Verträge mit Praktikanten schriftlich abgeschlossen werden müssen.
Für den Bereich der Praktika im Rahmen eines Studiums schlagen die Abgeordneten ebenfalls zahlreiche Maßnahmen vor. So sollten etwa die nach den Studienordnungen verpflichtenden Praktika definiert werden, es müsse ein Evaluationssystem eingerichtet und die Informationsmöglichkeiten für Studenten verbessert werden.
Viele Praktikanten erhielten entweder überhaupt keine Vergütung oder würden ohne adäquate Vergütung als normale Arbeitskräfte eingesetzt, schreibt die SPD-Fraktion. Diese "Ausbeutung junger Menschen beim Berufseinstieg" müsse verhindert werden. Offenkundig aber reichten die bestehenden Regelungen im Berufsbildungsgesetz nicht aus, heißt es weiter. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
-
Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
-
Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
-
Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
-
Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.