"Provisionsexzesse" in der Versicherungsbranche?


Finanzausschuss: Vermittlerprovisionen in der Krankenversicherung sollen begrenzt werden
Viele Menschen würden in die Private Krankenversicherung gelockt, weil keine vernünftige Beratung stattfinde, sondern für den Vermittler die Provision locke


(12.10.11) - Vertreter der Versicherungswirtschaft haben sich gegen eine zu starke Begrenzung der Provisionen für Versicherungsvermittler ausgesprochen. In einem Fachgespräch des Finanzausschusses widersprach ein Vertreter der Privaten Krankenversicherung (PKV) auch Behauptungen von Verbraucherschutzverbänden, es gebe in der Branche "Provisionsexzesse".

Grundlage des Fachgespräche waren Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagerechts (17/6051). Danach sollen ab 1. Januar 2012 die Provisionen für Vermittler von Krankenversicherungen auf 2,67 Prozent der Bruttobeitragssumme beschränkt werden.

Diese Deckelung entspreche durchschnittlichen Kosten von acht Monatsbeiträgen, heißt es in der Begründung der Änderungsanträge. Geldwerte Vorteile sollen auf den Höchstbetrag angerechnet werden. Außerdem soll Versicherungsvertretern der Anreiz genommen werden, Kunden in den ersten fünf Jahren der Vertragslaufzeit den Wechsel zu einem anderen Kranken- oder Lebensversicherungsunternehmen zu empfehlen, um dort erneut Provisionen zu erhalten.

Ein Vertreter der PKV wies darauf hin, dass die Branche allein keine Begrenzung der Provisionen vornehmen könne, weil dies gegen kartellrechtliche Regelungen verstoße. Die Provisionen würden in der Regel bei fünf Monatsbeiträgen liegen. Eine Untersuchung habe ergeben, dass es für den Abschluss von Verträgen Provisionen zwischen fünf und 7,6 Monatsbeiträgen gebe, wobei Versicherungsmakler und Vermittler, die für mehrere Unternehmen tätig sind, höhere Provisionen erhalten würden als Angehörige der Stammorganisation eines Unternehmens.

Der Bund der Versicherten sprach dagegen von Provisionen bis zu 16 Monatsbeiträgen. Damit solle versucht werden, bestimmte Tarife in den Markt zu drängen. Viele Menschen würden in die Private Krankenversicherung gelockt, weil keine vernünftige Beratung stattfinde, sondern für den Vermittler die Provision locke. Viele Kunden wüssten auch nicht, dass sie aus der Privaten Krankenversicherung entweder gar nicht oder nur sehr schwer wieder herauskommen und zu den Gesetzlichen Krankenkassen zurückkehren könnten.

Der Bund der Versicherten verlangte eine Begrenzung der Provisionen auf sechs Monatsbeträge, was auf Protest des PKV-Verbandes stieß. Dann könne man sich von einem Teil des Vertriebs verabschieden.

Die Stiftung Warentest kritisierte, dass es in der Privaten Krankenversicherung Tarife gebe, die unter dem Schutzniveau der Gesetzlichen Krankenversicherung liegen würden. Die PKV eigne sich jedoch nicht zum Geld sparen, warnte ein Vertreter der Stiftung mit Blick auf angebliche Billigtarife in der Werbung.

Der PKV-Verband wies auf Probleme mit dem geplanten Inkrafttreten der Regelung hin. Die Verlängerung der Haftungszeiten für die Vermittler, mit denen Angebote zum Wechsel der Versicherungskunden zu anderen Unternehmen erschwert werden sollen, könne von den Unternehmen nicht bis zum 1. Januar 2012 umgesetzt werden. Dazu müsse mit über 400.000 Versicherungsvermittlern gesprochen werden, um deren Verträge ändern zu können. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen