Regelungen zur Terrorismusbekämpfung


Zahl der Auskunftsverlangen der Nachrichtendienste ist 2010 gesunken
Den Angaben zufolge haben BfV, BND und MAD 2010 insgesamt 85 Auskunftsverlangen und IMSI-Catcher-Einsätze vorgenommen, von denen insgesamt 165 Personen betroffen gewesen waren


(12.03.12) - Die Nachrichtendienste des Bundes haben im Jahr 2010 weniger Auskunftsverlangen nach dem Terrorismusbekämpfungsgesetz gestellt als im Vorjahr. Dies geht aus einer Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (17/8638) hervor. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), der Bundesnachrichtendienst (BND) und der Militärische Abschirmdienst (MAD) dürfen nach den gesetzlichen Regelungen zur Terrorismusbekämpfung unter bestimmten Voraussetzungen etwa bei Luftfahrtunternehmen, Kreditinstituten, Post- und Telekommunikationsunternehmen kunden- beziehungsweise nutzerbezogene Auskünfte verlangen sowie technische Mittel zur Ortung und Identifizierung aktiv geschalteter Mobiltelefone – sogenannte IMSI-Catcher – einsetzen.

Den Angaben zufolge haben BfV, BND und MAD 2010 insgesamt 85 Auskunftsverlangen und IMSI-Catcher-Einsätze vorgenommen, von denen insgesamt 165 Personen betroffen gewesen waren. Dabei führte das BfV laut Vorlage 84 Maßnahmen und der MAD eine durch. Damit habe sich die Zahl der Maßnahmen im Vergleich zum Jahr 2009 mit damals 93 um acht reduziert.

Der überwiegende Teil entfiel 2010 mit 43 Maßnahmen und 114 Betroffenen auf Auskunftsverlangen bei Telekommunikations- und Teledienstunternehmen, wie es in der Unterrichtung weiter heißt. (Deutscher Bundestag: ra)


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