Risiken der Förderung der Fracking-Technologie
Umwelt und Compliance: Bündnis 90/Die Grünen verlangen Stopp des Frackings
Erdgaskonzerne hätten inzwischen zahlreiche Lizenzen zur Erschließung von Vorkommen mit dem Fracking-Verfahren beantragt
(21.11.12) - Der Einsatz der sogenannten Fracking-Technologie mit wassergefährdenden und gesundheitsschädlichen Stoffen soll in Deutschland grundsätzlich ausgeschlossen werden. Dies verlangt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (17/11213), der an diesem Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht. Weiter fordert die Fraktion, dass die unterirdische Verpressung des Flowbacks (Abwassers) im Bundesberggesetz untersagt werden soll. Die Industrie müsse nachweisen, dass sie den Flowback auf eine umweltverträgliche Weise entsorgen beziehungsweise aufbereiten könne.
Für Tiefbohrungen unter Einsatz der Fracking-Technologie, die ohne den Einsatz wassergefährdender und gesundheitsschädlicher Stoffe auskommen, soll ein Moratorium bis zum 31. Dezember 2014 erlassen werden, fordert die Fraktion. Bis dahin solle die Bundesregierung dem Bundestag einen umfassenden Bericht zu den Potenzialen und Risiken der Förderung der Fracking-Technologie vorlegen. Auf dieser Grundlage solle der Bundestag über die Verlängerung des Moratoriums entscheiden.
In einer Vorbemerkung zu ihrem Antrag erläutert die Fraktion, dass das Fracking.-Verfahren in Niedersachsen bereits häufig angewendet worden sei. Auch bei der Tiefengeothermie komme es zur Anwendung. Erdgaskonzerne hätten inzwischen zahlreiche Lizenzen zur Erschließung von Vorkommen mit dem Fracking-Verfahren beantragt. In den USA werde Fracking viel häufiger angewendet als in Deutschland. Dagegen würden viele gesellschaftliche Gruppen protestieren, nachdem es Berichte über negative Umweltauswirkungen gegeben habe. Genannt worden seien Verunreinigungen des Trinkwassers, ein hoher Flächenverbrauch, Belastung der Anwohner durch Lärm und Schadstoffemissionen, seismische Erschütterungen, hohe Wasserentnahme aus Flüssen und Seen sowie eine unsachgemäße Entsorgung von giftigen Abwässern. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.