Änderungen im Wettbewerbsrecht


Krankenkassen werden dem Wettbewerbsrecht unterworfen
Kartellbehörden müssen bei der Anwendung der GWB-Vorschriften den Versorgungsauftrag der Krankenkassen berücksichtigen


(05.11.12) - Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat Änderungen im Wettbewerbsrecht zugestimmt. Damit soll die Situation der freien Tankstellen verbessert werden. Außerdem werden die gesetzlichen Krankenkassen dem Wettbewerbsrecht unterworfen. Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP stimmte der Ausschuss dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (8. GWB-Änderungsgesetz, 17/9852) zu. Die Oppositionsfraktionen von SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen lehnten den Entwurf ab.

Er sieht unter anderem eine Stärkung kleinerer und mittlerer Tankstellenbetreiber vor. Dies soll durch eine Verlängerung des Verbots der "Preis-Kosten-Schere" erfolgen. Damit soll verhindert werden, dass große Mineralölkonzerne kleine und mittlere Konkurrenten im Wettbewerb behindern, indem sie ihnen Kraftstoffe zu einem höheren Preis liefern als dem, den sie selbst an ihren eigenen Tankstellen von den Autofahrern verlangen.

Der Gesetzentwurf sieht auch die Einbeziehung der gesetzlichen Krankenversicherung in das Wettbewerbsrecht vor. In einem mit ihrer Mehrheit angenommenen Änderungsantrag stellten die Koalitionsfraktionen unter anderem klar, dass die Kartellbehörden bei der Anwendung der GWB-Vorschriften den Versorgungsauftrag der Krankenkassen berücksichtigen müssen. So werde die Zusammenarbeit von Kassen zur Erfüllung des Versorgungsauftrags regelmäßig mit dem Kartellrecht in Einklang stehen, heißt es in der Begründung. "Die Anwendung des Kartellrechts ist ohnehin ausdrücklich ausgeschlossen, soweit die gesetzlichen Krankenkassen sozialgesetzlich zu gemeinsamen Handeln verpflichtet sind", schreiben die Fraktionen in der Begründung des Antrags.

Mit Koalitionsmehrheit abgelehnt wurde ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/9956) zur Verankerung von Verbraucherschutz und Nachhaltigkeit im Wettbewerbsrecht. Die Faktion wollte erreichen, dass der Verbraucherschutz als Zweckbestimmung in das GWB aufgenommen wird. Außerdem sollte die Nachhaltigkeit im Wettbewerbsrecht gefördert werden, um negativen Folgen des Wettbewerbs wie Klimaschäden, Rohstoffverzehr und Artenverlust entgegenzuwirken. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen