Assoziierungsabkommen der EU mit der Türkei
Dürfen EU-Staaten keine neuen Beschränkungen für den Zugang zum Arbeitsmarkt gegenüber türkischen Arbeitnehmern und ihren Familienangehörigen einführen?
Kleine Anfrage: Die Linke fragt nach Auswirkungen der EuGH-Rechtsprechung
(19.01.11) - Auswirkungen der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Assoziierungsabkommen der EU mit der Türkei auf das Aufenthaltsrecht thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (17/4317). Darin erläutert die Fraktion, dass der "Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrates EWG-Türkei über die Entwicklung der Assoziation" ein sogenannten Verschlechterungsverbot vorsehe.
Das heiße, dass die EU-Staaten "keine neuen Beschränkungen für den Zugang zum Arbeitsmarkt" gegenüber türkischen Arbeitnehmern und ihren Familienangehörigen einführen dürfen. Der EuGH habe nunmehr mit Urteil vom 9. Dezember 2010 (C-300/09 und C-301/09) klargestellt, dass das Verschlechterungsverbot "dynamisch auszulegen" sei. Es gelte "mithin nicht nur bezogen auf den 1. Dezember 1980, dem Datum des Inkrafttreten des Beschlusses, sondern auch in Bezug auf seitdem erfolgte Begünstigungen".
Im Hinblick auf das Ziel der schrittweisen Verwirklichung der Freizügigkeit türkischer Arbeitnehmer dürften laut EuGH einmal gewährte arbeits- oder aufenthaltsrechtliche Erleichterungen nicht mehr zurückgenommen werden, heißt es in der Vorlage weiter.
Dabei erweise sich "die von der Bundesregierung geplante Verlängerung der Mindestehebestandszeit zur Erlangung eines eigenständigen Aufenthaltsrechts von zwei auf drei Jahre als eindeutig europarechtswidrig". Wissen will die Fraktion unter anderem, welche Auswirkungen das EuGH-Urteil vom 9. Dezember 2010 auf die Regierungspläne zur Verlängerung der Mindestehebestandszeit hat. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.