Assoziierungsabkommen der EU mit der Türkei
Dürfen EU-Staaten keine neuen Beschränkungen für den Zugang zum Arbeitsmarkt gegenüber türkischen Arbeitnehmern und ihren Familienangehörigen einführen?
Kleine Anfrage: Die Linke fragt nach Auswirkungen der EuGH-Rechtsprechung
(19.01.11) - Auswirkungen der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Assoziierungsabkommen der EU mit der Türkei auf das Aufenthaltsrecht thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (17/4317). Darin erläutert die Fraktion, dass der "Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrates EWG-Türkei über die Entwicklung der Assoziation" ein sogenannten Verschlechterungsverbot vorsehe.
Das heiße, dass die EU-Staaten "keine neuen Beschränkungen für den Zugang zum Arbeitsmarkt" gegenüber türkischen Arbeitnehmern und ihren Familienangehörigen einführen dürfen. Der EuGH habe nunmehr mit Urteil vom 9. Dezember 2010 (C-300/09 und C-301/09) klargestellt, dass das Verschlechterungsverbot "dynamisch auszulegen" sei. Es gelte "mithin nicht nur bezogen auf den 1. Dezember 1980, dem Datum des Inkrafttreten des Beschlusses, sondern auch in Bezug auf seitdem erfolgte Begünstigungen".
Im Hinblick auf das Ziel der schrittweisen Verwirklichung der Freizügigkeit türkischer Arbeitnehmer dürften laut EuGH einmal gewährte arbeits- oder aufenthaltsrechtliche Erleichterungen nicht mehr zurückgenommen werden, heißt es in der Vorlage weiter.
Dabei erweise sich "die von der Bundesregierung geplante Verlängerung der Mindestehebestandszeit zur Erlangung eines eigenständigen Aufenthaltsrechts von zwei auf drei Jahre als eindeutig europarechtswidrig". Wissen will die Fraktion unter anderem, welche Auswirkungen das EuGH-Urteil vom 9. Dezember 2010 auf die Regierungspläne zur Verlängerung der Mindestehebestandszeit hat. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Kernkraftwerk kein Notstromaggregat
Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.
-
Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten
Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (20/13082) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/13635). Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.
-
Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate
Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13705) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13509) hervor.
-
Lobbygesellschaft für Digitale Transformation
Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.
-
AfD fordert Stopp der Wärmewende
Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.