Datenschutz beim automatisierten Fahren


Transparenz und Sicherheit bei Kraftfahrzeugen mit hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktion
Fahrzeughersteller haben ein natürliches Interesse daran, die im Fahrzeug erhobenen Daten primär auswerten zu können



Zur Frage der Datenintegrität bezüglich der Speichermedien von Kraftfahrzeugen mit hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktion gelten nach Angaben der Deutschen Bundesregierung die allgemeinen datenschutzrechtlichen Vorgaben, welche sich insbesondere aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ergeben. Die Kontrolle und Überprüfung, ob diese Regelungen der DSGVO in der Praxis eingehalten werden, obliege den Datenschutzbehörden, heißt es in der Antwort der Deutschen Bundesregierung (19/9544) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/8525). In der Antwort schreibt die Regierung weiter, derzeit seien keine Kraftfahrzeuge mit gemäß Paragraf 1a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) automatisierten Fahrfunktionen in Deutschland zugelassen.

Vorbemerkung der Fragesteller
Kraftfahrzeuge mit hoch- und vollautomatisierter Fahrfunktion werfen nicht nur juristische Haftungsfragen auf, sondern stellen auch einen Aspekt in der Verkehrssicherheit dar, wie der Unfall des Uber-Fahrzeuges in Tempe in den USA deutlich machte. Die momentane Gesetzeslage in Deutschland sieht vor, dass die Daten solcher Fahrzeuge an Dritte weitergeleitet werden können, um sie zum Zwecke der Unfallforschung zu nutzen.

Fahrzeughersteller haben ein natürliches Interesse daran, die im Fahrzeug erhobenen Daten primär auswerten zu können. Der vorrangige Zugang zu diesen Daten schützt das Unternehmen vor möglichen Imageverlusten, wenn ein Fahrzeug in einen Unfall gerät. Gleichzeitig ermöglichen es die gespeicherten Daten, die Fahrzeugtechnik und Datenverarbeitung zu verbessern.

Dennoch dürfen die internen Vorgänge einer hoch- oder vollautomatisierten Fahrfunktion nicht intransparent ablaufen. Technische Prüfgesellschaften wie der TÜV Rheinland und die DEKRA fordern daher Einblick in die Fahrzeugtechnik und Datenverarbeitung, um gegebenenfalls Sicherheitsmängel in der Fahrzeugtechnik feststellen zu können. Dazu sind jedoch geeignete Schnittstellen, Daten und Rahmenbedingungen notwendig.
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 12.05.19
Newsletterlauf: 18.06.19



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