EU-Urheberrechtskompromiss verteidigt
Die Bundesregierung wird die zur Lösung des Urheberrechtsproblems zur Verfügung stehenden Modelle prüfen
Reform bringt insgesamt dringend nötige Anpassungen des nicht mehr zeitgemäßen europäischen Rechtsrahmens mit sich
Die Deutsche Bundesregierung hat zu der in einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (19/8652) geäußerten Kritik an der Kompromisslösung der Bundesregierung bei der EU-Trilog-Verhandlung im Zusammenhang mit der geplanten EU-Urheberrechtsreform Stellung genommen. In der Antwort (19/9771) wird unter anderem auf die beigefügte Protokollerklärung verwiesen, die die Bundesregierung im Zusammenhang mit der endgültigen Verabschiedung der Richtlinie auf dem Landwirtschafts- und Fischereirat am 15. April 2019 abgegeben hat.
Darin heißt es einleitend, dass die Bundesregierung dem Richtlinienvorschlag zustimme, weil die Reform insgesamt dringend nötige Anpassungen des nicht mehr zeitgemäßen europäischen Rechtsrahmens mit sich bringt. Zugleich werde bedauert, dass es nicht gelungen ist, ein Konzept zur urheberrechtlichen Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen zu verabreden, das in der Breite alle Seiten überzeugt.
Die Bundesregierung werde die zur Lösung des Urheberrechtsproblems zur Verfügung stehenden Modelle prüfen und - sollte sich zeigen, dass die Umsetzung zu einer Beschränkung der Meinungsfreiheit führt, - darauf hinwirken, dass die festgestellten Defizite des EU-Urheberrechts korrigiert werden. Die Abgeordneten wollten unter anderem wissen, inwieweit sich die Bundesregierung an die Zielvorgaben des Koalitionsvertrags gebunden sieht und wie sie ihre Entscheidung, im EU-Ministerrat für den im Koalitionsvertrag als unverhältnismäßig abgelehnten Einsatz von Upload-Filtern zu stimmen, begründet. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 12.05.19
Newsletterlauf: 18.06.19
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.