Privatisierung öffentlich-rechtlicher Sparkassen


SPD-Fraktion: Sparkassen als unverzichtbaren Bestandteil des deutschen Bankensystems
Sparkassen stellten einen "umfassenden und diskriminierungsfreien Zugang aller Bevölkerungsteile zu Finanzdienstleistungen" sicher


(18.06.10) - Die Deutsche Bundesregierung soll sich im Interesse einer flächendeckenden und allen Bevölkerungsteilen zugänglichen Versorgung mit Finanzdienstleistungen für eine Stärkung der öffentlichen-rechtlichen Sparkassen und für die Erhaltung ihrer öffentlichen Zweckbindung einsetzen.

Diese Forderung erhebt die SPD-Fraktion und bezeichnet in einem Antrag (17/1963) die Sparkassen als unverzichtbaren Bestandteil des deutschen Bankensystems. Sparkassen verfolgten ein regionales und an der realen Wirtschaft ausgerichtetes Geschäftsmodell und stellten einen "umfassenden und diskriminierungsfreien Zugang aller Bevölkerungsteile zu Finanzdienstleistungen" sicher. Sie förderten auch kommunale Sport-, Kultur-, Jugend- und Sozialeinrichtungen und trügen damit zur Finanzierung des Gemeinwesens bei.

Nach Ansicht der SPD-Fraktion funktioniert das spezifische Geschäftsmodell der Sparkassen dabei nur aufgrund der öffentlich-rechtlichen Strukturen. "Bei einer Privatisierung der öffentlich-rechtlichen Sparkassen würden kurzfristige Renditeinteressen zu Lasten der bisherigen Gemeinwohlorientierung in den Vordergrund treten", warnt die Fraktion und fordert, Privaten auch künftig eine Übernahme von Sparkassen zu verwehren.

Hintergrund des Antrages der SPD-Fraktion ist ein Gesetzentwurf der schleswig-holsteinischen Landesregierung, der nach Ansicht der Fraktion zum Einfallstor für die Privatisierung der Sparkassen werden kann. In Schleswig-Holstein sei vorgesehen, bei den Sparkassen Stammkapital zu bilden, das übertragen werden könne.

"Stammkapital stellt aber die öffentliche Zweckbindung der Sparkassen in Frage. Sparkassen werden zu Finanzbeteiligungen, die bei Nichterreichen einer gewünschten Rendite veräußert werden können", warnt die Fraktion, die sich besonders dagegen ausspricht, die Übertragung von Stammkapital auf die Haspa-Finanzholding zu erlauben. Die Haspa-Holding ist Trägerin einer freien Sparkasse.

Die SPD-Fraktion verweist auf eine Feststellung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der es sich bei der Haspa um ein privates Rechtssubjekt handele. Bei einer Übertragung von Stammkapital auf die Haspa liege eine Teilprivatisierung vor. Dann könnten sich andere private Investoren auf eine Gleichstellung mit der Haspa berufen. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen