Gesetze zur Energiewende erläutert
Änderungen beim Sondervermögen "Energie- und Klimafonds"
Bündnis 90/Die Grünen setzten sich dafür ein, Photovoltaikanlagen auf Brachflächen zu bauen
(17.06.11) - Bundesminister Peter Ramsauer (CSU) sieht sich bei den Teilen des Energiepaketes der Bundesregierung, die sein Ministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung betreffen, auf dem "richtigen Weg". Bei den Gesetzentwürfen zur Energiewende ging er vor allem auf geplante Änderungen im Baugesetzbuch (17/6076) ein, durch die die klimagerechte Entwicklung in den Städten und Gemeinden verstärkt werden solle. Dabei seien unter anderem Erleichterungen bei der Genehmigung von Photovoltaikanlagen und von Windkraftanlagen auf dem Land vorgesehen. Damit sollten die Städte und Gemeinden eine größere Planungssicherheit erhalten.
Weiter wies er auf geplante Änderungen beim Sondervermögen "Energie- und Klimafonds" (17/6075) hin. Der Fonds solle so ausgestaltet werden, dass bis 2015 jährlich 1,5 Milliarden Euro daraus für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm über die KfW zur Verfügung gestellt werde. Darüber hinaus sollten in diesem Bereich auch die Abschreibungsmöglichkeiten verbessert werden. Schließlich sei geplant, die Genehmigungen für Windkraftanlagen auf dem Meer zu vereinfachen (17/6077).
Auch die Sprecher aller Fraktionen hielten dieses Maßnahmenpaket insgesamt für den Weg in die richtige Richtung. Allerdings fragte die SPD-Fraktion, ob die Gesetzesinitiativen die "richtigen Schritte" seien. So sah ihr Sprecher die Gefahr, dass am Gebäudesanierungsprogramm die Mieter einseitig belastet würden.
Auch die Linksfraktion kritisierte, dass vor allem sozialpolitische Ansätze fehlten. Deshalb regte ihre Sprecherin zudem eine Wohngeldnovelle an.
Bündnis 90/Die Grünen setzten sich dafür ein, Photovoltaikanlagen auf Brachflächen zu bauen. "Wir freuen uns aber, dass etwas passiert", sagte ihre Sprecherin. Ramsauer betonte, dass weder die Mieter noch die Eigentümer von Wohnungen überfordert werden dürften. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.