Lebensdauerverkürzung bei Produkten


Mindestanforderungen an die Lebensdauer von Produkten oder Komponenten sinnvoll, "insofern Teststandards vorhanden und mit zumutbarem Aufwand prüfbar sind"
Obsoleszenz ein sehr vielschichtiges Phänomen



Die Absicht von Herstellern, durch eingebaute Mängel für eine kurze Lebensdauer ihrer Produkte zu sorgen (geplante Obsoleszenz) ist laut einer vom Bundesumweltamt in Auftrag gegebenen Studie nicht nachweisbar. Das sagte Ines Oehme, beim Bundesumweltamt für die Bereiche Öko-Design, Umweltkennzeichnung und umweltfreundliche Beschaffung zuständig, vor dem Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung. Die Studie zeige vielmehr, dass Obsoleszenz ein sehr vielschichtiges Phänomen sei, sagte Oehme.

Siddharth Prakash vom Öko-Institut, welches die Studie durchgeführt hat, verwies darauf, dass es unterschiedliche Gründe gebe, warum Verbraucher ihre Elektrogeräte ersetzen. Im Bereich der Haushaltsgroßgeräte, wie etwa bei Waschmaschinen, sei zwar in der Tat zu beobachten, dass der Anteil der Geräte, die in den ersten fünf Jahren kaputtgingen und ersetzt werden mussten seit 2004 stark angestiegen sei. Gestiegen - wenn auch weniger stark - sei aber auch der Anteil an Verbrauchern, die ein neues Gerät kaufen, weil ihnen das alte nicht mehr gefällt obwohl es noch funktionsfähig ist. Bei Flachbildfernsehern sei der Austausch zumeist von einem Wunsch nach Innovation geleitet, was Prakash von einer "psychologischen Obsoleszenz", sprechen ließ.

Ines Oehme ging auch auf das Problem ein, dass die Reparatur der Geräte in Deutschland teils teurer ist als die Produktion in Billiglohnländern. Dies sei ein nicht vollständig aufzulösendes Dilemma, räumte sie ein. Mit Blick auf die Umweltwirkung betonten Oehme und Prakash sei die langlebige Nutzung von Produkten zumeist von Vorteil, selbst wenn neuere Produkte eine bessere Energieeffizienz hätten.

Die Umweltexperten gingen auch auf Empfehlung der Studie ein. Danach ist unter anderem eine Mindestanforderungen an die Lebensdauer von Produkten oder Komponenten sinnvoll, "insofern Teststandards vorhanden und mit zumutbarem Aufwand prüfbar sind". Wichtig sei auch, Verschleißteile, Wartungsintervalle und begrenzte Kapazitäten eindeutig zu deklarieren sowie Information zur Verfügbarkeit von Ersatzteilen zur Verfügung zu stellen.

Eine weitere vom Bundesumweltamt beauftragte Studie mit dem Titel "Stärkung eines nachhaltigen Konsums im Bereich Produktnutzung durch Anpassungen im Zivil- und öffentlichen Recht" stellte Anett Jacob, beim Bundesumweltamt zuständig für rechtswissenschaftliche Umweltfragen, vor. Eine der darin erhobenen Forderungen laute, von den Herstellern verpflichtende Garantieaussagen hinsichtlich Mindestlebensdauer und Reparaturdienstleistungen zu verlangen, sagte sie. Hersteller könnten dann auch eine Mindestlebensdauer von Null Jahren angeben. Die Verbraucher hätten mit dieser Regelung eine sichere Entscheidungsgrundlage beim Kauf, so die Expertin. Neben Änderungen im Produktsicherheitsrecht sprach sich die Vertreterin des Bundesumweltamtes auch für eine Erweiterung des Verbandsklagerechtes auf Umweltverbände aus. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 24.05.16
Home & Newsletterlauf: 16.06.16


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen