Lebensdauerverkürzung bei Produkten


Mindestanforderungen an die Lebensdauer von Produkten oder Komponenten sinnvoll, "insofern Teststandards vorhanden und mit zumutbarem Aufwand prüfbar sind"
Obsoleszenz ein sehr vielschichtiges Phänomen



Die Absicht von Herstellern, durch eingebaute Mängel für eine kurze Lebensdauer ihrer Produkte zu sorgen (geplante Obsoleszenz) ist laut einer vom Bundesumweltamt in Auftrag gegebenen Studie nicht nachweisbar. Das sagte Ines Oehme, beim Bundesumweltamt für die Bereiche Öko-Design, Umweltkennzeichnung und umweltfreundliche Beschaffung zuständig, vor dem Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung. Die Studie zeige vielmehr, dass Obsoleszenz ein sehr vielschichtiges Phänomen sei, sagte Oehme.

Siddharth Prakash vom Öko-Institut, welches die Studie durchgeführt hat, verwies darauf, dass es unterschiedliche Gründe gebe, warum Verbraucher ihre Elektrogeräte ersetzen. Im Bereich der Haushaltsgroßgeräte, wie etwa bei Waschmaschinen, sei zwar in der Tat zu beobachten, dass der Anteil der Geräte, die in den ersten fünf Jahren kaputtgingen und ersetzt werden mussten seit 2004 stark angestiegen sei. Gestiegen - wenn auch weniger stark - sei aber auch der Anteil an Verbrauchern, die ein neues Gerät kaufen, weil ihnen das alte nicht mehr gefällt obwohl es noch funktionsfähig ist. Bei Flachbildfernsehern sei der Austausch zumeist von einem Wunsch nach Innovation geleitet, was Prakash von einer "psychologischen Obsoleszenz", sprechen ließ.

Ines Oehme ging auch auf das Problem ein, dass die Reparatur der Geräte in Deutschland teils teurer ist als die Produktion in Billiglohnländern. Dies sei ein nicht vollständig aufzulösendes Dilemma, räumte sie ein. Mit Blick auf die Umweltwirkung betonten Oehme und Prakash sei die langlebige Nutzung von Produkten zumeist von Vorteil, selbst wenn neuere Produkte eine bessere Energieeffizienz hätten.

Die Umweltexperten gingen auch auf Empfehlung der Studie ein. Danach ist unter anderem eine Mindestanforderungen an die Lebensdauer von Produkten oder Komponenten sinnvoll, "insofern Teststandards vorhanden und mit zumutbarem Aufwand prüfbar sind". Wichtig sei auch, Verschleißteile, Wartungsintervalle und begrenzte Kapazitäten eindeutig zu deklarieren sowie Information zur Verfügbarkeit von Ersatzteilen zur Verfügung zu stellen.

Eine weitere vom Bundesumweltamt beauftragte Studie mit dem Titel "Stärkung eines nachhaltigen Konsums im Bereich Produktnutzung durch Anpassungen im Zivil- und öffentlichen Recht" stellte Anett Jacob, beim Bundesumweltamt zuständig für rechtswissenschaftliche Umweltfragen, vor. Eine der darin erhobenen Forderungen laute, von den Herstellern verpflichtende Garantieaussagen hinsichtlich Mindestlebensdauer und Reparaturdienstleistungen zu verlangen, sagte sie. Hersteller könnten dann auch eine Mindestlebensdauer von Null Jahren angeben. Die Verbraucher hätten mit dieser Regelung eine sichere Entscheidungsgrundlage beim Kauf, so die Expertin. Neben Änderungen im Produktsicherheitsrecht sprach sich die Vertreterin des Bundesumweltamtes auch für eine Erweiterung des Verbandsklagerechtes auf Umweltverbände aus. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 24.05.16
Home & Newsletterlauf: 16.06.16


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Kernkraftwerk kein Notstromaggregat

    Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.

  • Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten

    Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (20/13082) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/13635). Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.

  • Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate

    Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13705) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13509) hervor.

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen