Auskunftspflicht des Versicherers


Petitionsausschuss: Auskunftsrecht für Versicherte soll erweitert werden
Anliegen sei dazu geeignet, es im Rahmen künftiger Überlegungen zum Versicherungsvertragsgesetz zu diskutieren


(14.09.11) - Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages unterstützt die Forderung, Versicherten eine direkte Einsicht in ihre Unterlagen zu gewähren. Die Abgeordneten beschlossen einstimmig, eine entsprechende Petition dem Bundesjustizministerium als Material zu überweisen und den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis vorzulegen.

Der Petent hatte in seiner Eingabe gefordert, die Auskunftspflicht des Versicherers dahingehend zu ändern, dass dem Versicherten die Einsicht der Unterlagen direkt gewährt wird. Bislang ist die Einsichtnahme laut Paragraph 202 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), der die Auskunftspflicht des Versicherers regelt, nur möglich, wenn ein Arzt oder ein Rechtsanwalt die Akten übermittelt. Durch eine direkte Zustellung an den Versicherungsnehmer könnten Kosten gespart werden, heißt es in der Eingabe. Sie wurde als öffentliche Petition auf die Internetseite des Ausschusses gestellt und von 374 Mitzeichnern unterstützt.

Nach der parlamentarischen Prüfung kommt der Petitionsausschuss zu dem Schluss, dass ein Auskunfts- und Einsichtsrecht für die versicherte Person selbst zwar nicht zwingend geboten sei. Dennoch sei das Anliegen dazu geeignet, es im Rahmen künftiger Überlegungen zum Versicherungsvertragsgesetz zu diskutieren.

Laut Beschlussempfehlung verfolgt Paragraph 202 VVG ganz allgemein den Zweck, den Patienten durch die Beteiligung eines Dritten vor möglicherweise schädigenden Fehlschlüssen zu schützen. So seien in aller Regel die eingeholten medizinischen Gutachten und Stellungnahmen nur für einen Mediziner wirklich verständlich. Zudem komme der Entscheidung des Arztes, ob eine Aushändigung der Krankenunterlagen an den Patienten medizinisch verantwortbar ist, erhebliches Gewicht zu. Ein Rechtsanwalt könne durch Einsicht der Unterlagen die Erfolgsaussichten bei einem Rechtsstreit besser beurteilen. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen