Harmonie: Bundesinnenminister und Facebook


Bundesinnenministerium verständigt sich mit Facebook - Facebook will sich selbst regulieren
Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich will "mittelfristig einen allgemeinen Kodex für soziale Netzwerke, der Regelungen zur Datensicherheit, sicheren Identitäten sowie Aspekten des Daten-, Verbraucher- und Jugendschutzes enthält"

(14.09.11) - Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich und Vertreter von Facebook haben sich darauf verständigt, im Wege der Selbstregulierung den Schutz der Nutzer von sozialen Netzwerken zu stärken. Facebook hat sich bisher an gemeinsamen Maßnahmen zur Selbstverpflichtung von Anbietern sozialer Netzwerke in Deutschland nicht beteiligt. Hierzu gehören unter anderem der Verhaltenskodex zum Jugendschutz und der Verhaltenskodex für Betreiber von Social Communities bei der Freiwilligen Selbstkontrolle der Multimediaanbieter (FSM), die deutsche Anbieter bereits unterzeichnet haben.

"Ich strebe mittelfristig einen allgemeinen Kodex für soziale Netzwerke an, der Regelungen zur Datensicherheit, sicheren Identitäten sowie Aspekten des Daten-, Verbraucher- und Jugendschutzes enthält", erklärte Bundesinnenminister Dr. Friedrich. Die Inhalte der Selbstverpflichtung sollen breit gefächert sein und aktuelle Fragen einbeziehen. Sie reichen von einer Stärkung der Medienkompetenz bis hin zu den Verfahren der Datenübermittlung.

"Wir unterstützen die Initiative zur Selbstregulierung. Sie kann ein sehr effektiver Weg sein, um die Interessen der Internetnutzer zu schützen. Unser System ermöglicht den Menschen bereits jetzt die Kontrolle über den Umgang mit ihren persönlichen Daten. Wir werden unsere Erfahrungen gerne in die Entwicklung gemeinsamer Branchen-Standards einbringen", erklärte Richard Allan, Director European Public Policy bei Facebook.

Thema des Gesprächs waren auch die sogenannten Facebook-Partys. Facebook hat bereits den Schutz der minderjährigen Nutzer vor unbeabsichtigten öffentlichen Einladungen verstärkt. Zugleich äußerte Facebook Verständnis für die Bedürfnisse der Ordnungsbehörden. Facebook wird einen Leitfaden erarbeiten, der den Ordnungsbehörden Ansprechpartner und Maßnahmen nennt. So werden beispielsweise öffentliche Einladungen unter falschem Namen gelöscht.

Mit der grundsätzlichen Bereitschaft Facebooks, sich Selbstverpflichtungen anzuschließen und diese weiter auszubauen, wird die Diskussion, inwieweit deutsches Datenschutz- und Telemedienrecht für Facebook gilt, deutlich entschärft. Wegen seiner Niederlassung in Dublin hält Facebook in ganz Europa irisches Datenschutzrecht für anwendbar.

"Die Grundsatzfrage müssen wir dort diskutieren, wo sie entschieden wird, und das heißt auf europäischer Ebene", stellte Bundesinnenminister Dr. Friedrich klar. Für die Frage, welches Datenschutzrecht in den Mitgliedstaaten anwendbar ist, bestehen europarechtliche Vorgaben. Die EU-Kommission hat bereits einen überarbeiteten Entwurf der einschlägigen Datenschutz-Richtlinie angekündigt. "Nicht nur, weil die Verhandlungen in Brüssel lange dauern und wir die Ergebnisse noch nicht kennen, macht es Sinn, auf Selbstregulierung zu setzen. Kodexe schaffen Transparenz, legen Rechte und Beschwerdeverfahren fest. Sie werden kontrolliert und sanktioniert und sind zudem flexibler. Dies ist im Bereich des sich schnell verändernden Internets besonders wichtig", erklärte der Bundesinnenminister. Richard Allan zeigte sich erfreut: "Ich freue mich, dass wir uns den Inhalten zuwenden, ohne jedes Mal datenschutzrechtliche Grundsatzdebatten führen zu müssen."

Um die Entwicklung eines allgemeinen Kodexes für soziale Netzwerke anzustoßen, wird das Bundesinnenministerium die betreffenden Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle sowie die sozialen Netzwerken zu Gesprächen einladen. (Bundesinnenministerium: ra)

Lesen Sie auch:
Compliance beim Einsatz von Facebook-Buttons


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen