Änderungen am Immobilienkreditgesetz


Für bestimmte ältere Wohnimmobilienkredite, für die aufgrund höchstrichterlicher Rechtssprechung wegen ungültiger Widerrufsbelehrungen derzeit ein unbegrenztes Widerrufsrecht besteht, soll dieser Zustand beendet werden
Eine dritte Regelung hat nichts mit dem Immobiliengeschäft zu tun, soll aber im sogenannten Omnibusverfahren mit in dieses Gesetz aufgenommen werden, um das Gesetzgebungsverfahren abzukürzen

(14.03.16) - Der Rechtsausschuss hat wesentliche Änderungen am Gesetzentwurf der Deutschen Bundesregierung zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (18/5922, 18/6286) beschlossen. Neben dem eigentlichen Zweck des Gesetzes, der Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Harmonisierung des Wohnimmobilienkreditrechts der Mitgliedsstaaten, sollen nach dem Willen der Koalitionsfraktionen im Rahmen dieser Gesetzgebung drei zusätzliche Anliegen geregelt werden.

Zum einen soll für bestimmte ältere Wohnimmobilienkredite, für die aufgrund höchstrichterlicher Rechtssprechung wegen ungültiger Widerrufsbelehrungen derzeit ein unbegrenztes Widerrufsrecht besteht, dieser Zustand beendet werden. Drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes soll dieses Widerrufsrecht enden. Zweitens soll künftig auch bei Null-Prozent-Finanzierungen ein Widerrufsrecht wie bei allen anderen Immobilienfinanzierungen gelten. Dies ist bisher nicht der Fall. Damit soll der Erfahrung Rechnung getragen werden, dass Immobilienkäufer durch eine Null-Prozent-Finanzierung dazu verlockt werden können, ansonsten für sie unvorteilhaften Regelungen zuzustimmen, und dies nach geltender Rechtslage nicht mehr widerrufen können.

Eine dritte Regelung hat nichts mit dem Immobiliengeschäft zu tun, soll aber im sogenannten Omnibusverfahren mit in dieses Gesetz aufgenommen werden, um das Gesetzgebungsverfahren abzukürzen. Dabei geht es um die Bilanzierung von Pensionsrückstellungen für die betriebliche Altersversorgung. Der dafür zu verrechnende Zinssatz soll sich künftig nach den Kapitalmarktzinsen der zurückliegenden zehn Jahre richten statt wie bisher sieben Jahre. Damit sollen die Auswirkungen der anhaltenden Niedrigzinsphase auf die vorgeschriebenen Rückstellungen gedämpft werden.

Die Oppositionsfraktionen haben diese Änderungen im Ausschuss wegen verschiedener Bedenken gegen einzelne Aspekte abgelehnt. In der Folge stimmten sie auch gegen die mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen beschlossene Ausschussempfehlung an das Plenum, dem Gesetzentwurf in der geänderten Fassung zuzustimmen. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen