Verbot des Abschlusses von Abonnements per SMS
Linksfraktion will besseren Verbraucherschutz in der Telekommunikation
Die Fraktion fordert eine einheitliche Preisobergrenzen für Festnetz und Mobilfunk
(13.04.11) - Das Schutzniveau für die Verbraucher im Telekommunikationsbereich soll deutlich angehoben werden. Dieses Ziel verfolgt ein Antrag der Linksfraktion (17/5376).
So fordert die Fraktion einheitliche Preisobergrenzen für Festnetz und Mobilfunk. Außerdem werden Preisobergrenzen für Premium-SMS und ein Verbot des Abschlusses von Abonnements per SMS verlangt. Warteschleifen und Störungshotlines müssten kostenfrei gestellt werden. Die Mindestlaufzeit von Telekommunikationsverträgen dürfe höchstens ein Jahr betragen, fordert die Fraktion.
Mangelhafter Verbraucherschutz im Telekommunikationssektor ist nach Ansicht der Linksfraktion ein Hauptärgernis für die Verbraucher. Die Probleme seien vielfältig: "Überraschend hohe Telefonrechnungen, nicht oder schlecht funktionierende Festnetzleitungen, unerwünschte Telefonanrufe, kostspielige Warteschleifen oder Angebote bei Mobilfunk und Internet, bei denen die teils überzogenen Kosten nicht deutlich erkennbar sind." (Deutscher Bundestag: ra)
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Kernkraftwerk kein Notstromaggregat
Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.
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Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten
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Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate
Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13705) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13509) hervor.
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