Kündigungen nach Internetäußerungen


Regelungsbedarf für arbeitsrechtliche Maßnahmen bei der Nutzung von Sozialen Netzwerken und Internetforen
Welche Daten dürfen Arbeitgeber nach Ansicht der Bundesregierung von potenziellen Arbeitnehmern in Sozialen Netzwerken und Internetforen vor dem Eintritt in ein Beschäftigungsverhältnis erheben?

(13.01.14) - "Regelungsbedarf für arbeitsrechtliche Maßnahmen bei der Nutzung von Sozialen Netzwerken und Internetforen" thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/117). Darin schreiben die Fragesteller, dass immer häufiger Kündigungen wegen Äußerungen von Arbeitnehmern in Internetforen oder Sozialen Netzwerken ausgesprochen würden. Wissen möchte die Fraktion unter anderem, ob die Bundesregierung Bedarf sieht, die Voraussetzungen verbindlich zu regeln, unter denen arbeitsrechtliche Maßnahmen aufgrund einer Äußerung eines Arbeitnehmers in einem sozialen Netzwerk oder einem Internetforum möglich sind.

In ihren Vorbemerkungen führen die Antragsteller aus:
"Der Rechtsprechung fällt es derzeit also schwer, eine klare Unterscheidung zwischen einer öffentlichen und einer privaten Äußerung in einem Sozialen Netzwerk oder einem Internetforum zu treffen. Dies liegt zum einen an einer fehlenden gesetzlichen Regelung, hängt zum anderen aber auch damit zusammen, dass sich das Verständnis von "Privatheit" bei Internetnutzerinnen und -nutzern gewandelt hat. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) liegt noch nicht vor, mithin gibt es keine Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer."
(Deutscher Bundestag ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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