Vertriebspraktiken im Versicherungsgewerbe
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Tätigkeit von Bundes- oder Landesbeamten als "Vertrauensmitarbeiter" bzw. Tippgeber für Versicherungsgesellschaften?
Wie steht die Bundesregierung zu Forderungen, dass zukünftig die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Aufsicht über Versicherungsvermittler übernehmen soll?
(09.01.14) - "Vertriebspraktiken im Versicherungsgewerbe" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/93). Wie die Abgeordneten darin schreiben, haben laut Medienberichten "tausende von Landes- und Bundesbeamten persönliche Daten von meist neuen Kolleginnen und Kollegen ohne deren Mitwissen gegen Entgelt an Versicherungsvermittler weitergeleitet".
Wissen will die Fraktion unter anderem, welche Kenntnisse die Bundesregierung "über die Tätigkeit von Bundes- oder Landesbeamten als "Vertrauensmitarbeiter" beziehungsweise Tippgeber für Versicherungsgesellschaften" hat. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).