Steuerfreie betriebliche Risikoausgleichsrücklage
Landwirte sollen steuerfreie Rücklagen bilden können
Risikos in der Landwirtschaft: Gefahren für die Tier- und Pflanzengesundheit
(11.07.12) - Landwirtschaftliche Betriebe sollen eine steuerfreie betriebliche Risikoausgleichsrücklage bilden können. Die Linksfraktion fordert dazu in einem Antrag (17/10099) die Aufnahme einer entsprechenden Bestimmung in das Jahressteuergesetz. Die Höhe der Rücklage soll bis zu 20 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes betragen können.
Grund für die Forderung sind bisher völlig unbekannte oder regional unbekannte beziehungsweise zurückkehrende Gefahren für die Tier- und Pflanzengesundheit. Ursache dafür seien die weltweiten Handels- und Personenströme sowie Klimawandeleffekte. "Sie führen in vielen Regionen Deutschlands zu immer höheren betrieblichen Risiken für die landwirtschaftliche Erzeugung, die sich nicht oder nur sehr begrenzt durch vorsorgliches betriebliches Handeln vermeiden lassen", schreibt die Fraktion.
Hinzu kämen extreme Wetterereignisse mit Hochwassern beziehungsweise Dürreperioden. Sie würden zu betriebswirtschaftlich kaum mehr kalkulierbaren Produktionsrisiken führen. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).