Steuerfreie betriebliche Risikoausgleichsrücklage


Landwirte sollen steuerfreie Rücklagen bilden können
Risikos in der Landwirtschaft: Gefahren für die Tier- und Pflanzengesundheit


(11.07.12) - Landwirtschaftliche Betriebe sollen eine steuerfreie betriebliche Risikoausgleichsrücklage bilden können. Die Linksfraktion fordert dazu in einem Antrag (17/10099) die Aufnahme einer entsprechenden Bestimmung in das Jahressteuergesetz. Die Höhe der Rücklage soll bis zu 20 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes betragen können.

Grund für die Forderung sind bisher völlig unbekannte oder regional unbekannte beziehungsweise zurückkehrende Gefahren für die Tier- und Pflanzengesundheit. Ursache dafür seien die weltweiten Handels- und Personenströme sowie Klimawandeleffekte. "Sie führen in vielen Regionen Deutschlands zu immer höheren betrieblichen Risiken für die landwirtschaftliche Erzeugung, die sich nicht oder nur sehr begrenzt durch vorsorgliches betriebliches Handeln vermeiden lassen", schreibt die Fraktion.

Hinzu kämen extreme Wetterereignisse mit Hochwassern beziehungsweise Dürreperioden. Sie würden zu betriebswirtschaftlich kaum mehr kalkulierbaren Produktionsrisiken führen. (Deutscher Bundestag: ra)


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