Mindeststandards für alle Finanzvermittler
Deutsche Bundesregierung soll die Debatte über einen "Finanz-TÜV" aufgreifen
Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD fordern mehr Verbraucherschutz bei Finanzdienstleistungen
(09.07.09) - Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD fordern in einem Antrag (16/13612) den Verbraucherschutz bei Finanzdienstleistungen zu erweitern und durchzusetzen. Die Bundesregierung solle dazu die Debatte über einen "Finanz-TÜV" aufgreifen und Maßnahmen prüfen, die die Sicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher als Marktteilnehmer erhöht, fordern die Abgeordneten.
Dazu gehörten Mindeststandards für alle Finanzvermittler, orientiert an den Regelungen für Versicherungsvermittler. Ebenso wird gefordert, die produkt- und anbieterunabhängige Verbraucherberatung zu stärken sowie die Verbraucher aufgrund von Marktbeobachtungen zu informieren und über die verschiedenen Produktformen aufzuklären.
Zusammen mit der Finanzwirtschaft und den Verbraucherverbänden soll die Bundesregierung nach den Vorstellungen der Fraktionen nach Wegen suchen, um über eine freiwillige Zertifizierung von Produkten und Vertriebswegen für mehr Transparenz und Sicherheit für Verbraucher zu sorgen.
Schließlich verweisen die Abgeordneten in ihrem Antrag darauf, dass die darin genannten Maßnahmen "umgehend" eingeleitet werden sollen. (Deutscher Bundestag: ra)
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Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.
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Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
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Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
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Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
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Steuerung des Windenergieausbaus
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