Gefahr überzogener Renditeziele bei Banken
Eigenkapitalrenditen in 2007: Nur 2,2 Prozent aller Banken haben Renditen über 20 Prozent
Die Aussage des Commerzbank-Chefs, die Commerzbank wolle im Privatkundengeschäft eine Eigenkapitalrendite von 30 Prozent erreichen, sei als "externe Kommunikation" des Unternehmens gedacht
(09.07.09) - Die meisten deutschen Kreditinstitute hatten 2007 Eigenkapitalrenditen bis höchstens 10 Prozent. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/13365) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/13238) mitteilt, hatten 41,1 Prozent der Institute eine Eigenkapitalrendite unter 5 Prozent.
Bei weiteren 44,2 Prozent der Institute lag diese Rendite zwischen 5 und 10 Prozent. 12,5 Prozent der Banken erzielten eine Rendite über 10 und unter 20 Prozent, und bei 2,2 Prozent der Institute lag die Rendite über 20 Prozent.
Zu der von der FDP-Fraktion in ihrer Vorbemerkung angeführten Aussage des Vorstandschefs der Commerzbank, Martin Blessing, die Commerzbank wolle im Privatkundengeschäft eine Eigenkapitalrendite von 30 Prozent erreichen, schreibt die Regierung, Aussagen zur Eigenkapitalrendite würden vor allem in der externen Kommunikation eines Unternehmens genutzt. Die Bundesregierung beabsichtige nicht, die externe Kommunikation der Commerzbank zu kommentieren oder in diese einzugreifen.
Die Liberalen fragen auch nach einer Äußerung von Finanzminister Peer Steinbrück. Der hatte gesagt, "kein einziges Unternehmen aus dem produzierenden oder dem Dienstleistungssektor käme auf die Idee, eine Eigenkapitalrendite von 15, 20 oder 25 Prozent anzustreben".
Damit habe Steinbrück auf die Gefahr überzogener Renditeziele hinweisen wollen, bei deren Verfolgung Unternehmen zum Eingehen übermäßiger Risiken verleitet werden könnten, antwortet die Bundesregierung. 15, 20 oder 25 Prozent stellten dabei lediglich numerische Beispiele dar. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.
-
Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
-
Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
-
Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
-
Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.